ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2019/07539

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Neue Bauvorhaben stellen i.d.R. einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Auf der Grundlage des BauGB, §1, Abs. 6, Nr. 7. a), regelt der Gemeinsame Runderlass „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ v. 9.12.2013 in Schleswig-Holstein die Berücksichtigung der Kompensation in der Bauleitplanung. In den Bebauungsplan-Satzungen findet sie ihren Niederschlag in Festsetzungen, die der Eingriffsvermeidung, Eingriffsverminderung und dem Eingriffsausgleich innerhalb oder außerhalb des Plangebietes dienen sollen. Diese „grünen“ Bestimmungen sind in gleicher Weise rechtsverbindlich wie die „grauen“ baulichen Festsetzungen.

Die Überwachung der Umsetzung und der dauerhaften Erhaltung der Maßnahmen ist Aufgabe der Stadt als Planungsträger und untere Bauaufsichtsbehörde.

Der Bürgermeister möge dazu bitte schriftlich folgende Fragen beantworten:

  1. Wie viele baulich umgesetzte B-Plan-Gebiete wurden gezielt in Bezug auf die Umsetzung bzw. andauernde Existenz der satzungsmäßigen Eingriffsvermeidungs-, Eingriffsminderungs- und Eingriffsausgleichsmaßnahmen kontrolliert? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 einzeln aufführen.
  2. Wie viele Verstöße gegen Festsetzungen zur Eingriffsvermeidung wurden festgestellt? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 einzeln aufführen.
  3. Wie viele Verstöße gegen Festsetzungen zur Eingriffsverminderung wurden festgestellt? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 einzeln aufführen.
  4. Wie viele Verstöße gegen Festsetzungen zum Eingriffsausgleich innerhalb des Plangebietes wurden festgestellt? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 einzeln aufführen.
  5. Wie viele Verstöße gegen Festsetzungen zum Eingriffsausgleich außerhalb des Plangebietes wurden festgestellt? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 einzeln aufführen.
  6. Wie viele Verstöße wurden über behördliche Verfolgungsmaßnahmen nachträglich abgestellt? Bitte für die in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 festgestellten Verstöße einzeln aufführen.
  7. Wie viele Verstöße wurden über Zwangsmaßnahmen sanktioniert? Bitte für die in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 festgestellten Verstöße einzeln aufführen.
  8. Werden private Bauherren/-frauen von der Stadt zusätzlich zum öffentlich einsehbaren B-Plan auf die „grünen“ Umweltfestsetzungen hingewiesen? Falls ja, in welcher Form findet dies statt? Falls nein, wie werden die Festsetzungen kommuniziert?

 

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Die Festsetzungen zum Natur- und Umweltschutz in der Bauleitplanung haben – sofern sie umgesetzt werden – eine vielfältige positive Wirkung. Maßnahmen wie ökologisch aufgewertete Ausgleichsflächen, wasserdurchlässige Stellplätze, Gründächer, Fassadenbegrünungen oder Bepflanzungen bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen und sorgen u.a. für ein besseres Stadtklima sowie Schutz vor Starkregenereignissen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) hat 2018 die Einhaltung von Festsetzungen in B-Plan-Satzungen zum Umweltschutz in Schleswig-Holstein untersucht und festgestellt, dass die Umsetzung in hohem Maße nicht oder nur mangelhaft geschieht. Die Ergebnisse der Untersuchung des BUND sind dieser Anfrage beigefügt.

 

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Anlagen

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