ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2019/07391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Laut Beantwortung der Anfrage VO/2018/06640 hält die Verwaltung die Möglichkeit,

Lichtmasten als Ladestationen zu verwenden u.a. deshalb als nicht geeignet, weil die

Lichtmasten in der Regel nicht dicht genug am Fahrbahnrand aufgestellt sind und das

Ladekabel vom Lichtmast zum Fahrzeug den öffentlichen Gehweg kreuzen würde.

Dieses würde eine potentielle Gefahrenquelle darstellen.

 

Hierzu stellen sich folgende Fragen:

 

  • Wird überprüft, ob eine unterirdische Verlegung der Leitung rechtwinklig vom

Lichtmast bis zu einer Ladestation am Fahrbahnrand möglich ist?

 

  • Wird überprüft, ob bei Austausch defekter Lichtmasten oder bei Sanierung aufgrund mangelnder Standfestigkeit von Lichtmasten eine Versetzung an den Fahrbahnrand/Parkstreifen möglich ist?

 

Dies betrifft die Situation "Fahrbahn-Parkstreifen-Bordstein-Radweg-Gehweg". Aktuell stehen zahlreiche Lichtmasten zwischen Rad- und Gehweg. Diese werden dann, wenn sie erneuert werden, allerdings NICHT in Richtung Parkstreifen, sondern in Richtung Grundstücksgrenze versetzt.

 

b) In selber Vorlage berichtet die Verwaltung von einem Förderprogramm des Bundes

zum Ausbau der Elektromobilität, die eine Förderhöhe von bis zu 60% vorsieht. Hat

die Verwaltung auch Kenntnis über die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für

Verkehr und digitale Infrastruktur?

 

https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Elektromobilitaet/

Ladeinfrastruktur/Ladeinfrastruktur.html

 

Hierzu stellen sich folgende Fragen:

 

  • Ist der Verwaltung bekannt, dass der dritte und somit vermutlich letzte Förderaufruf

hierzu am 21.02.2019 geendet hat?

  • Ist seitens der Verwaltung bereits ein Förderantrag gestellt worden?
  • Welche Fördertöpfe sind der Verwaltung sonst noch bekannt?

 

 

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