ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2019/07266

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Frau Jansen zur Zeitarbeit bei der Hansestadt Lübeck (TOP 7.11 der Bürgerschaftssitzung vom 31.01.2019)

 

 

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Wie viele Personen werden in der Lübecker Verwaltung über Zeitarbeitsfirmen beschäftigt?

 

In der Verwaltung und den städtischen Betrieben der Hansestadt Lübeck waren am 01.02.2019 in folgenden Zeitintervallen Zeitarbeitskräfte beschäftigt:

 

a. mehr als sechs Monaten

 

3 Personen, davon 1 Person im Fachbereich 4, Bereich Städtische Kindertageseinrichtungen und 2 Personen im Fachbereich 5, Bereich Gebäudemanagement. In den übrigen Fachbereich waren keine Zeitarbeitskräfte eingesetzt.

 

b. mehr als zwölf Monaten

 

kein Einsatz von Zeitarbeitskräften

 

c. mehr als achtzehn Monaten

 

kein Einsatz von Zeitarbeitskräften

 

d. mehr als vierundzwanzig Monaten

 

kein Einsatz von Zeitarbeitskräften

 

Die Bürgerschaft hatte am 29.03.2012 beschlossen, dass Zeitarbeitskräfte in der Verwaltung oder den städtischen Betrieben nach einer Arbeitsdauer von mindestens sechs Monaten als interne BewerberInnen bei Stellenbesetzungen zugelassen werden.

 

In den SeniorInnen-Einrichtungen eingesetzte Zeitarbeitskräfte sind hauptsächlich in der Pflege tätig.

Die Einsatzzeiten variieren stark, pro eingesetzte Zeitarbeitskraft beträgt die Zeitarbeit jedoch nicht mehr als 6 Monate. Im Jahr 2017 beliefen sich die Kosten für Zeitarbeitskräfte auf Euro 723.520,00 (2018: Tendenz steigend).

Die SeniorInnen-Einrichtungen haben den Auftrag, die Zeitarbeitsanteile zu reduzieren und Vollzeitbeschäftigte stattdessen einzusetzen.

 

Aktuell läuft hier die die Kampagne „Komm zu uns“. Details unter http://www.aph-luebeck.de/stellengesuche.html

 

Die Angaben der SIE in der ursprünglichen Vorlage VO/2019/07162 wurden am 28.02.2019 korrigiert, da sie auf einem Missverständnis beruhten. Es handelte sich nicht um Zeitarbeitskräfte, sondern um befristet Beschäftigte der Hansestadt, SIE.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Der Personenkreis ist nicht direkt von der Maßnahme betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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