ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2018/06198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im angehängtem Bebauungsplan "Wochenendhausgebiet Priwall"findet sich im blau markierten Text links: "Auf den Parzellen Seeweg 36, 896 (Tippfehler: muss 86 heissen) und 128 sind ausnahmsweise Gewerbebetriebe für die gastronomische Versorgung und die des täglichen Bedarfs zulässig".

 

Soweit bekannt, sind die Parzellen Seeweg 86 und 128 (im Plan blau markiert) vor etwa 5 Jahren (grob geschätzt) von der Stadt HL an privat verkauft worden, vermutlich an die damaligen Pächter. Vorausgegangen waren Initiativen aus dem Wochenendhausgebiet mit u.a. Unterschriftenlisten. Von der Stadt wurde eindeutlich ermässigter Kaufpreis gefordert (ca. 50%) mit der Begründung:"Diese beiden Betriebe sind unbedingt für die gastronomische Versorgung und die des täglichen Bedarfs der Wochenendhausgebiet Priwall erforderlich."

 

Kurz nach dem mutmaßlichen  Verkauf machte der Betrieb Seeweg 86 zu. Letzten Sommer schloß dann der Betrieb Seeweg 128. Beide Grundstücke waren laut ausgehängten Schildern zum Verkauf angeboten.

Die Vermutung ist, dass der geforderte und erzielte Preis marktüblich war. 

 

Meine Fragen:

 

  • Sind die beiden Parzellen von der HL an privat verkauft worden und zu welchem Preis?
  • Ist ein Nachlaß auf den Schätzwert/Marktpreis gewährt worden und wie hoch (prozentual und absolut)?
  • Ist für den Fall eines rabattierten Verkaufs eine Gewinnabführungsklausel für die HL im Verkaufsvertrag?
  • Sind die Verkäufe der Stadt bekannt?
  • Sind die Grundstücke weiterverkauft worden und zu welchem Preis?
  • Ist die Stadt an einem mutmaßlichen Verkaufsgewinn beteiligt? Wenn ja,wie hoch, prozentual und absolut?

 

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Erfolgt mündlich

 

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Anlagen

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