ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Für den zwischen den Straßen An der Bäk, Am Dreilingsberg und der Bundesstraße 75 im Stadtteil Travemünde gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung/Am Dreilingsberg – aufgestellt. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Teilbereich „Neue Teutendorfer Siedlung“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (134. Änderung).

 

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Baugebietes für Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbauten sowie eine Gewerbefläche geschaffen werden.

 

2. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Zur Qualifizierung des städtebaulichen Konzeptes als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein kooperatives Gutachterverfahren mit vier Planungsbüros unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 aufgeführten Anforderungen durchgeführt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushanges durchgeführt werden.

 

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siehe Anlage 2

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.500 Soziale Sicherung

3.370 Feuerwehr

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.041 Fachbereichsdienste

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.691 Lübeck Port Authority

 

Es wurden überwiegend keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht. Der Bereich 3.390 lehnt eine nördliche Erweiterung des Gewerbegebietes aufgrund des dort gesetzlich geschützten Dauergrünlands ab.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

 

(zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 5 der Begründung)

 

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Anlagen

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