ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion GAL - VO/2018/05805

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft einen Bericht über externe Kosten (gesellschaftliche Folgekosten) und externe Nutzen der unterschiedlichen Verkehrsarten (mindestens ÖPNV, MIV und Fahrrad) auf der kommunalen Ebene der Stadt Lübeck vorzulegen. 

 

Der Bericht möge bundesweit ermittelte Daten und erprobte Berechnungsmethoden nutzen - wie sie z.B. das Umweltbundesamt und vom ihm beauftragte Institute verwenden - um (zwecks Aufwandsminimierung) im Sinne einer Literaturstudie ohne eigene Erhebungen einschlägige und vergleichbare überregionale Informationen auf die lokale Ebene der Stadt Lübeck umzurechnen.

 

Das hier zitierte Umweltbundesamt spricht auch Siedlungsstrukturen und Sozialverträglichkeit an, konzentriert sich von Haus aus aber auf externe Folgekosten in den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Flächennutzung usw. Es empfiehlt sich, für eine Gesamtbetrachtung Erhebungen mit dem Schwerpunkt auf sozialen Parametern hinzuzuziehen.

 

Der Bericht soll dazu beitragen, bei Entscheidungen über den Einsatz öffentlicher Mittel für die unterschiedlichen Verkehrsarten Hilfe zu bieten, die gesellschaftlichen Kosten der Gesamtmobilität in der Stadt zu senken und den Nutzen für die Einwohnerschaft zu erhöhen.

 

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Das Umweltbundesamt stellt in seinen Publikationen dar, dass der Beitrag des Verkehrswesens für Beschäftigung und Einkommen zwar detailliert bekannt sei, unzureichend bekannt seien jedoch die externen Kosten des Verkehrs, die von der Allgemeinheit zu tragen sind. 

 

"Positive externe Effekte (externe Nutzen) rechtfertigen eine staatliche Unterstützung, negative externe Effekte (externe Kosten) hingegen Beschränkungen dieser Aktivitäten. Dass Verkehr, insbesondere der Kfz-Verkehr, erhebliche externe Kosten verursacht, ist selbst von den Interessengruppen des Autoverkehrs unbestritten." ("Externe Effekte des Verkehrs in Deutschland", UBA-Texte 66/96, Berlin 1996)

 

Die seither vorliegenden Untersuchungen lassen die Folgerung zu, dass die Bewältigung der negativen Folgen einer unterbleibenden öffentlichen Ausgabe ("Einsparung") beim öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) die haushalterisch bezifferbare Minderausgabe zunichte machen und eine Belastung für die BürgerInnen bedeuten kann. 

Betriebswirtschaftliche Kostenrechnungen von ÖPNV-Firmen und Darstellungen im städtischen Haushalt reichen für Entscheidungen über die Höhe der Ausgaben für die unterschiedlichen Verkehrsmittel nicht aus: beide Zahlenwerke sind aufgrund ihrer Ausblendungen externer Effekte nicht darauf angelegt, den Gesamtnutzen oder den Gesamtnachteil für die faktische Finanzsituation der Kommune und für die Einwohnerschaft explizit aufzuzeigen.

 

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