ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/05813

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Für den Bereich der über die Straße Willy-Brandt-Allee erschlossenen und zwischen dem altstadtseitigen Hansahafen und dem nordwestlich zur Roddenkoppel gelegenen Wallhafen im Stadtteil Innere Stadt gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich der nördlichen Wallhalbinsel wird der Bebauungsplan 01.77.00 – Nördliche Wallhalbinsel (PIH[1]-Konzept) - aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Umsetzung des von der PIH erarbeiteten Konzeptes für die Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel in Lübeck, welches am 25.02.2016 von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck als Grundlage für die weitere Planung beschlossen wurde, geschaffen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.

 


[1] PIH Projektgruppe Initiative Hafenschuppen

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siehe Anlage 2

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.691 Lübeck Port Authority

 

Zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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