ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/05607

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die als Anlage I beigefügte 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühren im Stadtteil Kurort und Seebad Travemünde wird beschlossen.

 

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Der Kurbetrieb Travemünde hat, im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten zur Einführung eines Onlinemeldescheins (OMS) zur Kurabgabeerhebung, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) um Beratung gebeten. Dies wurde erforderlich, da ein behördlicher Datenschutzbeauftragter bei der Hansestadt Lübeck nicht vorhanden ist und diese Aufgabe dann dem ULD zufällt.

 

Im Rahmen erster Abstimmungsgespräche hat das ULD festgestellt, dass bereits im jetzigen Verfahren zur Kurabgabeerhebung Daten zur Gesundheit des Abgabepflichtigen erhoben werden und hierfür keine Ermächtigungsgrundlage vorliegt. Dies bezieht sich auf die in der Satzung vorgesehenen Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände aufgrund einer Schwerbehinderung oder einer schweren Erkrankung mit Bettlägerigkeit (§ 4 Abs. 4 Buchstabe c), § 5 Abs. 1 Ziffer 5 und 6 sowie § 19 Abs. 1 der Kurabgabesatzung). Das ULD hat aus diesem Grund eine entsprechende Überarbeitung der Kurabgabesatzung gefordert.

Dieser Forderung des ULD kommt der Kurbetrieb Travemünde mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung nach.

Das ULD hat zu der vorgesehenen Satzungsänderung erklärt, dass damit die geforderten Vorgaben erfüllt werden.

 

Begründung der vorgeschlagenen Änderungen im Einzelnen:

§ 18 - Auskunftspflichten

Die Änderung soll verdeutlichen, dass es selbstverständlich der Entscheidung des Kurabgabepflichtigen überlassen bleibt, ob er „Daten zur Gesundheit“ beim Ausfüllen des Meldescheines angibt. Zur Angabe und zum Nachweis ist der Kurabgabepflichtige nur dann verpflichtet, wenn er in den Genuss der entsprechenden Ermäßigung oder Befreiung von der Abgabepflicht kommen möchte.

 

§ 21 Absatz 1) Satz 2 Buchstabe a)

Die Änderung ermächtigt den Kurbetrieb, die entsprechenden „Daten zur Gesundheit“ zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, sofern der Abgabepflichtige die entsprechende Ermäßigung oder Befreiung in Anspruch nehmen möchte.

 

§ 21 Absatz 1) Satz 2 Buchstabe b)

Mit der Änderung werden die Bereichsbezeichnungen dem aktuellen Stand angepasst.

 

Der Kurbetrieb Travemünde verzichtet bei dieser Vorlage darauf, den gesamten Satzungstext als Synopse beizufügen, da lediglich 2 der insgesamt 22 Paragraphen geändert werden. Damit die Änderungen im Kontext mit dem Satzungstext eingeordnet werden können, ist dieser als gesonderte Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 Recht – keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung: Keine direkte Betroffenheit

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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