ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2017/05251

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Lötsch- Ostseestraße, Nr.  VO/2017/05092

Anforderung eines Berichtes zu Zahlen und der Entwicklung der GU Ostseestraße aus HA vom 27.06.2017

 

 

 

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Die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in der Ostseestraße 1-3 ist im Februar 2017 (1.Bauabschnitt) und Mai 2017 (2. Bauabschnitt) in Betrieb genommen worden. Die sukzessive Belegung der Ostseestraße erfolgte durch interne Umzüge infolge der Aufgabe vorübergehend angemieteter Unterkünfte aber auch durch die Einweisung neu zugewiesener Flüchtlinge bzw. Familienzusammenführung. Alle Unterkünfte im gewerblichen Bereich (Hotels, Ferienwohnungen) oder behelfsmäßige Unterkünfte wie Sporthallen sind zwischenzeitlich entmietet.

Aktuell ist die Ostseestraße mit ca. 240 Personen bewohnt.

Wie in allen anderen kommunalen  Unterkünften streben wir auch in der Ostseestraße eine dauerhafte Belegungsquote von 80% bis 85% an. Die Mietenkalkulation basiert auf dieser Auslastungsquote und wird in diesem Rahmen refinanziert.

 

Eine höhere Auslastungsquote ist dauerhaft nicht vertretbar zu realisieren, da auf die persönlichen Belange und Umstände der unterzubringenden Flüchtlinge Rücksicht genommen werden muss. Als Beispiele seien hier erwähnt die religiöse oder ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Familienverband, gesundheitliche Einschränkungen, psychische Erkrankungen oder Störungen, Verhaltensauffälligkeiten, Drogenmissbrauch usw., allein diese Umstände begründen, dass Plätze unbesetzt bleiben (müssen).

 

Zu den Fragen welches Konzept wann für die GU Ostseestraße erarbeitet wurde, ob das Konzept schon zu Beginn der Arbeiten an der GU Ostseestraße feststand und falls nicht, warum das  Konzept geändert wurde, lässt sich darauf verweisen, dass die Unterbringung am Standort Ostseestraße Bestandteil des grundsätzlichen Konzeptes aus 2015 zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Hansestadt Lübeck (Lübecker Weg) ist, das mit den beiden Trägern der Betreuung abgestimmt ist.

 

Zum Ende dieses Jahres werden noch 3 Standorte von Flüchtlingsunterkünften mit einer Platzkapazität von 142 Plätzen aufgegeben. Da auch weiterhin Neuzuweisungen und Familienzusammenführungen erfolgen, ist zu erwarten, dass sich die durchschnittliche Belegungsquote der Flüchtlingsunterkünfte von derzeit ca. 80% weiter erhöhen wird.

 

Mit Blick darauf, dass Wohncontaineranlagen  maximal als Übergangslösung für die Unterbringung von geflüchteten Menschen anzusehen sein können, können diese nicht als „flexiblerer“ Leerstand berücksichtigt werden. In der Hochzeit der Flüchtlingswelle hat die HL sich bewusst gegen die Unterbringung von Geflüchteten in Containeranlagen entschieden und diese auch nur angemietet und nicht gekauft, wie es in vielen anderen Kommunen erfolgte. Die HL hat bewusst entschieden, sich von der Unterbringungsform Container trennen zu können, sobald sich die Lage entspannt, gerade weil es eine Übergangslösung bleiben sollte. Dieses begründet auch die verhältnismäßig kurzen Laufzeiten. Der Fokus der HL lag nicht auf einer Massenunterbringung an einigen wenigen Standorten, sondern auf einer menschenwürdigen Unterbringung, verteilt auf das gesamte Stadtgebiet. 

 

Da die Platzkapazitäten es nun zulassen, werden die in der Hansestadt Lübeck bestehenden Containeranlagen nach Beendigung der Vertragsbindung  zurückgegeben. Der 1. Bauabschnitt in der Schlutuper Straße ist bereits abgebaut, es folgt zum März 2018 die Anlage in der Fabrikstraße und zum Dezember 2018 der 2. Bauabschnitt in der Schlutuper Straße.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Bereich Soziale Sicherung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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