ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion GAL - VO/2017/05574

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.)    Fortführung Personalstelle für kommunalen Klimaschutz

Die Arbeit im Team Klima und Immissionen wird fortgesetzt, die derzeit vorhandenen Personalstellen bleiben vollumfänglich erhalten. Mögliche Fördermittel werden in 2018 eingeworben.

 

2.)    Personalaufstockung im Frauenbüro

Im Frauenbüro wird eine weitere Personalstelle Vollzeit E10 im Stellenplan aufgenommen, mit Haushaltsmitteln hinterlegt und mit Genehmigung des Haushalts 2018 ausgeschrieben.

 

Die E10-Stelle soll folgende Aufgabenwahrnehmung sicherstellen:

-          Teilnahme an Stellenbesetzungsverfahren gem. §20 GStG

-          Gleichstellung in den städtischen Gesellschaften gem. § 1 Abs. 1a GO

-          Unterstützung und Begleitung der Bereiche bei der Umsetzung der im Rahmenplan Frauenförderung vereinbarten Ziele und Handlungsfelder gem. Bürgerschaftsbeschluss

-          Aufbau einer zielgruppenorientierten Haushaltsplanung gemäß Bürgerschaftsbeschluss zum Gender Budgeting

 

3.)    Personalstellen beim Fachbereich Planen und Bauen/Gebäudemanagement

Für die Erstellung eines aktuellen Flächennutzungsplans, für Planung, Bau und Sanierung von Radwegen sowie für die Abarbeitung beschlossener Maßnahmen durch das Gebäudemanagements werden insgesamt 10 zusätzliche Personalstellen für Stadtplaner und Bauingenieure im Stellenplan aufgenommen. Die Stellen werden mit Haushaltsmitteln hinterlegt und mit Genehmigung des Haushalts ausgeschrieben.

 

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Zu 1.) Die derzeitige Klimamanagement-Personalstelle läuft Ende Oktober 2018 aus. Die Stelle wird zu 58% mit Fördermitteln unterstützt. Um den kommunalen Klimaschutz weiter voranzubringen, ist diese Personalstelle unverzichtbar. Damit auch für 2019 Fördermittel eingeworben werden können, soll das Signal gesetzt werden, dass die Stadt Lübeck die Personalstelle auch nach Oktober 2018 erhalten wird.
 

Zu 2.) Allein die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Frauenbüro z.B. aufgrund stark gestiegener Fallzahlen bei Stellenbesetzungsverfahren einigen Aufgaben nicht oder nicht ausreichend nachkommen konnte. Zudem ist der gesetzliche Auftrag durch § 1 Abs. 1a GO SH erweitert worden. So soll das Frauenbüro über Maßnahmen und deren Wirksamkeit berichten, die der Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen und regelmäßig, alle vier Jahre darüber berichten.


Zu 3.) Zahlreiche beschlossene Maßnahmen, z.B. für 2017 beschlossene Investitionsmaßnahmen in Schulen konnten nicht umgesetzt werden, weil es sowohl in der Bauverwaltung als auch beim Gebäudemanagement an Personal mangelt. Damit der Investitionsstau zügig beendet werden kann, der neue Flächennutzungsplan sowie ein Verkehrskonzept für Lübeck erarbeitet werden können, braucht es zusätzliches Personal.

 

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