ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion GAL - VO/2017/04908

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Geflüchtete, die an einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM) teilnehmen, erhalten anstelle von 80 Cent die volle Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro/Stunde.

Zuzüglich soll durch die Arbeitsmaßnahme entstehender Mehraufwand erstattet werden (Busfahrkosten).

 

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Im Juli 2016 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Arbeitsmarktprogramm für Asylberwerber*innen auf den Weg gebracht, das bundeweit 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Menschen im Asylverfahren schaffen sollte. Auch in Lübeck gibt es solche Angebote, wie im Sozialausschuss am 2. Mai 2017 berichtet wurde. Es ist eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde vorgesehen und keine Fahrtkostenerstattung. Bisher gibt es in Lübeck keine Geflüchteten, die in diese Arbeitsangebote vermittelt werden konnten. Ein Grund dafür sind die hohen Fahrtkosten, die entstehen, um zum Beispiel einer Arbeitsmaßnahme in Roggenhorst nachzugehen. Wer für sechs Stunden Arbeit 4,80 Euro Aufwandsentschädigung erhält, kann davon nicht die Fahrtkosten in Höhe von 6,40 Euro zahlen, die im Zonenbereich 3 anfallen. Eine Monatskarte kostet entsprechend 75,50 Euro. Das können sich Empfänger*innen von Asylbewerberleistung nicht leisten. Tritt nach Kauf einer Monatskarte der Krankheitsfall ein, fällt die betroffene Person sogar weit unterhalb der Asylbewerberleistungsgrenze, denn die Aufwandsentschädigung wird nur bei tatsächlich geleisteter Arbeit gezahlt.

Für Personen im SGB II Bezug wird eine höhere Aufwandsentschädigung und Mehraufwand gezahlt. Wir wollen, dass Menschen, die an einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme teilnehmen möchten, auch finanziell dazu in die Lage versetzt werden.

 

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