ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2017/05391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit Bürgerschaftsbeschluss vom 26.1.2017 (VO/2016/2017) wurde der Bürgermeister beauftragt zu berichten, wie die Mitarbeiter der Telefonzentrale zukünftig beschäftigt werden. Dieser Berichtsauftrag wurde bereits in der letzten Bürgerschaftssitzung mit der Vorlage VO/2017/05173 zur Übergabe der 122/0 beantwortet.

 

Des Weiteren sollte der Bürgermeister berichten, über welche Hotlines die Hansestadt Lübeck verfügt und prüfen, ob diese ggf. ebenfalls zentral vom HamburgService übernommen werden können.

 

 

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Die Hansestadt Lübeck verfügt über Hotlines / Servicenummern zu folgenden Aufgabenbereichen:

 

  • Öffentliche Rechtsauskunft
  • Infonummer Liegenschaften
  • Servicenummern des Gesundheitsamtes: Gesundheitsinfo, Amtsärztlicher Dienst, Beratung f. sexuelle Gesundheit und AIDS, Zahnärztlicher Dienst, Kinder- und jugendärztlicher Dienst, Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Gemeinsame Servicenummer Stadtteilbüros und Zulassungsstelle
  • Ausländerbehörde
  • Standesamt
  • Kita- / Familienberatung
  • VHS Fortbildung / Seminare
  • Jugendamt: Unterhaltsvorschuss, Sozialpädagogische Bereitschaft, Beratungsstellen Jugendamt, Pflegekinder, Adoption, Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen
  • Bauaufsicht u. Bauberatung
  • Spielplatzservice
  • Störung-/Beschwerdemanagement Beleuchtung

 

Diese Telefonauskünfte bieten zu einem großen Teil individuelle, einzelfallbezogene Beratungen an, die nicht unter das Leistungsspektrum der D115-Auskunft fallen und daher nicht vom HamburgService übernommen werden können.

Daneben werden aber auch allgemeine Auskünfte, Terminabsprachen und Vermittlungen erteilt. Im Zuge der Einführungsphase des D115-Beitritts werden diese Leistungen gesondert auf ihre Übertragung an D115 überprüft und soweit möglich sukzessive übertragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

Fachbereiche 1-5: Die Meldungen sind eingearbeitet.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind durch den Bericht nicht unmittelbar berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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