ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion GAL - VO/2017/05237

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bis ausreichend bezahlbarer Wohnraum für alle geschaffen wurde, wird für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete die Quadratmeterzahl pro Person erhöht,

mindestens verdoppelt, wenn die Verweildauer in einer Gemeinschaftsunterkunft voraussichtlich die ursprüngliche Höchstdauer von zwölf Monaten übersteigen wird oder diese bereits überschritten hat.

Um dies zu erreichen, werden gut geeignete Unterkünfte nicht aufgegeben.

Die Anmietung von gewerblichem Wohnraum ist zu ermöglichen, wenn die Kosten hierfür die

Kosten einer nicht-gewerblichen Unterkunft im Durchschnitt um nicht mehr als 20 Prozent

übersteigen.

Die Standardausstattung in den Zimmern und Containern der Gemeinschaftsunterkünfte für

Geflüchtete wird auf die zur Zeit längere Aufenthaltsdauer ausgerichtet, ergänzt bzw. erneuert.

Zur Grundausstattung gehören Bett, Tisch, Stühle, ausreichend große Schränke für Bekleidung und andere persönliche Gegenstände. Wenn Brandschutzbestimmungen es erlauben,

soll es den Bewohner*innen ermöglicht werden, die Unterkunft individuell einzurichten,

so dass zukünftig auch ein Sofa, ein Teppich oder ähnliches zur Grundausstattung zählen.

Für geflüchtete Menschen mit Behinderung muss in den Unterkünften entsprechend ihrer

Behinderung Barrierefreiheit gewährleistet werden.

 

Neben der Anhebung der Standards sollen Spiel- und Lernräume für Kinder sowie Aufenthaltsräume für Erwachsene die Unterbringungssituation verbessern.
 

Es möge berichtet werden, in welchem Zeitraum der Bedarf an Sozialwohnungen und Wohnungen im Niedrigpreissegment voraussichtlich gedeckt sein wird.

 

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Derzeit suchen rd. 500 Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete leben,

eine eigene Wohnung. In den nächsten Monaten ist geplant, kleinere kommunale Gemeinschaftsunterkünfte

für insgesamt 200 Personen aufzugeben, um die Geflüchteten in einer

großen Einrichtung unterzubringen. Weitere Schließungen von Einrichtungen folgen, weil

Mietverträge auslaufen. Dagegen werden Geflüchtete teilweise zu acht in einem Zimmer

untergebracht und es gibt Menschen, die seit fünf Jahren in einer Gemeinschaftsunterkunft

leben. Die Unterbringung auf „empfohlenen“ sechs m² pro Person ist keine angemessene

Unterbringung, die für einen längeren Zeitraum hinzunehmen ist. Solange die Stadt Lübeck

es nicht schafft, ausreichend Wohnraum für alle bereit zu stellen, müssen die Bedingungen

in den Gemeinschaftsunterkünften dringend verbessert werden.

 

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