ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion GAL - VO/2017/05029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Lübeck initiiert einen Aktionsplan Bienenschutz

 

Neben der Honigbiene wurden in Schleswig-Holstein 296 Wildbienenarten nachgewiesen. 70 Arten davon gelten als ausgestorben, 103 Arten gelten als gefährdet, denn es fehlt ihnen an Nahrungs- und Nistplätzen. Da von diesen teilweise spezialisierten Wildbienenarten auch die Bestäubung und das Fortbestehen bestimmter Pflanzenarten abhängig ist, initiiert Lübeck einen Aktionsplan Bienenschutz, der die Lebensräume und Lebensbedingungen für Bienen und andere bestäubende Insekten in Lübeck verbessert. Der Aktionsplan Bienenschutz nimmt bereits bestehende Initiativen der Unteren Naturschutzbehörde der Hansestadt Lübeck mit auf (z.B. Essbare Stadt) und entwickelt diese entsprechend der vorgeschlagenen Maßnahmen weiter.

 

Vorschläge für zu ergreifende Maßnahmen sind:

 

  1. Flächen für Bienenschutz
  • Flächen, die sich potentiell für Wildbienenschutz eignen, werden entsprechend hergerichtet und gepflegt. Hierbei ist darauf zu achten, dass unterschiedliche Nistmöglichkeiten und Nahrungsquellen nah beieinander liegen, da Wildbienen bei der Nahrungssuche für ihre Brut lediglich einen Kilometer zurücklegen.
  • Bei Ausgleichsflächen wird verstärkt auf Bienentauglichkeit geachtet und solche Flächen entsprechend gestaltet, wie dies zum Teil bereits geschieht.
  • Es wird eine Kartierung vorgenommen, die aktuelles Wildbienenvorkommen und potentielle Wildbienenlebensräume erfasst. Aufgrund der Datenlage werden zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Nahrungs- und Nistplatzangebote ergriffen.
  • Dort, wo Wildbienenvorkommen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind, kann mit Beschilderung und einem „Musterinsektenhotel“ über die wilden Verwandten der Honigbiene informiert werden, so wie dies bereits im Lübecker Schulgarten der Fall ist.
  • Es wird zukünftig darauf geachtet, neue Bienenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Wildbienenvorkommen zu errichten (staatenbildende Honigbienen sind als Generalisten, die bei der Nahrungssuche bis zu zehn Kilometer weit fliegen gegenüber der Wildbienen im Vorteil).
  • Straßenbegleitgrün wird in verstärktem Maß zu Flächen mit nektarreichen Blühmischungen (Buntflächen) umgewandelt.
  • Randstreifen an Wanderwegen sollen zukünftig in Blühstreifen umgewandelt werden.
  • Es wird geprüft, ob in Park- und öffentlichen Grünanlagen ausgewählte Bereiche großflächig in Blumenwiesen umgewandelt werden können. Hier werden  Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern einbezogen.
  • Es wird eine bebilderte Pflanzenliste mit bienenfreundlichen Blütenpflanzen zusammengestellt, die bei allen zukünftigen Neu- und Umbaumaßnahmen der Stadt Lübeck und deren Gesellschaften  Berücksichtigung finden. Diese Liste wird auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck unter der Rubrik „Bienen“ veröffentlicht (siehe Punkt 2. Öffentlichkeitsarbeit) und auch Wohnungsbaugesellschaften als Empfehlung zur Verfügung gestellt.
  • Kleingärtner und Kleingärtnerinnen sollen ermuntert werden, sich für den Erhalt und die Förderung der Bienen zu engagieren, indem sie ihre Kleingärten bienenfreundlich gestalten. Die Akzeptanz für Wildblumen und -sträucher in Kleingartenanlagen soll gefördert werden, z.B. durch Ausweisung von „Wildnisparzellen“ auf brach gefallenen Kleingartenparzellen. Es werden in Kooperation mit den Kleingartenvereinen Schulungen für bienenfreundliche Maßnahmen in Kleingärten angeboten.
  • Es ist, wie bereits von der UNB standardmäßig gefordert, auf die Verwendung von Regiosaatgut zu achten, was ab 02.03.2020 lt. § 40 Abs. 4 BNatSchG verbindlich vorgeschrieben wird. Von besonderer Bedeutung ist, dass das Saatgut nicht mit Neonicotinoiden belastet ist, da diese die Insekten vergiften.
  • Für die neuen Buntflächen wird ein Pflegekonzept entwickelt, in dem die erforderlichen Pflegearbeiten, der Zeitpunkt und der Maschineneinsatz festgelegt werden. Wo es sich anbietet, sollen Blühstreifen und Saumstrukturen auch im Winter stehen bleiben, da Halme und Stengel Insekten als Überwinterungsplatz dienen, Vögeln und Kleinsäugern Deckung bieten.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grünflächenamts werden im Rahmen von Schulungen über die Bedeutung der neuen Buntflächen und deren Pflege informiert.

 

 

  1. Öffentlichkeitsarbeit:
  • Auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck wird eine Rubrik „Bienen“ entstehen, unter der sich Bürgerinnen und Bürger über den Aktionsplan informieren können und erfahren, wie sie sich selbst engagieren können.
  • Bürgerinnen und Bürger sollen ermuntert werden, sich für den Erhalt und die Förderung der Bienen zu engagieren, indem sie im Garten oder auf dem Balkon geeignete Blumen pflanzen. Auch soll es niedrigschwellig möglich sein, Patenschaften für bestimmte öffentliche Flächen vor dem Wohnhaus, für Baumscheiben oder andere geeignete öffentliche Plätze zu übernehmen.
  • Es wird ein Flyer gestaltet, auf dem die Informationen und Fakten zusammen­gefasst sind, wie jeder Einzelne einen Beitrag für die Bienen leisten kann.
  • Wenn bienenfreundliche Flächen ausgewiesen werden, wird über  Pressemitteilungen darüber informiert.
  • In Kooperation mit dem Museum für Natur und Umwelt (das zu einem Umweltbildungszentrum ausgebaut wird) werden regelmäßige Informationsveranstaltungen durchgeführt.
  • Wünschenswert wäre es, wenn die Stadt den Bürgerinnen und Bürgern ein Kontingent an Blühmischungen zur Verfügung stellen könnte. Die Kosten hierfür könnten bei einer dem Sinn entsprechende Stiftung beantragt werden.

 

Grundsätzlich soll bei dem Aktionsplan darauf geachtet werden, dass Nahrungsquelle und vielfältige Nistmöglichkeiten nah beieinander liegen und nektarsaugenden Insekten über die gesamte Vegetationsperiode ein reichhaltiges Blütenangebot zur Verfügung steht. Das möglichst heimische Saatgut darf nicht durch Neonicotinoide (synthetisch hergestellte hochwirksame Insektizide) belastet sein.

 

Der Antragstext mit seinen Ausführungen ist sehr stark an den „Kieler Aktionsplan Bienenschutz“ von 2014 angelehnt.

 

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