ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2017/04656

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Sachstand Umsetzung des Bürgerschaftsauftrages vom 18.09.2014 (VO/2014/01965)

 

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Die Bürgerschaft hat der Verwaltung folgenden Auftrag erteilt (VO/2014/01965): „Für die Hansestadt Lübeck wird ein Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung erarbeitet. Dabei ist zu prüfen, ob der Behindertenplan von 1984 fortgeschrieben werden kann“.

Der Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales wurde mit der Federführung beauftragt.

 

Es geht bei diesem Teilhabeplan um einen langfristig angelegten Prozess zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und ist damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und somit auch eine kommunale Querschnittsaufgabe der Hansestadt Lübeck.

 

Die UN-BRK ist in Deutschland durch Ratifizierung im März 2009 geltendes Recht.

Nach dieser Konvention sollen Menschen mit Behinderung gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben.

 

 

Aktueller Stand des Prozessverlaufs:

 

  • Die Projektgruppe „Behinderte Mitbürger“ hat in einer Sondersitzung am 13.05.2015 über den Bürgerschaftsauftrag beraten.

Empfohlen wurde, den Behindertenplan von 1984 nicht fortzuschreiben, da die Daten veraltet sind und sich die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere durch Inkrafttreten des SGB IX und der UN-BRK wesentlich verändert haben.

Eine Steuerungsgruppe sollte gebildet werden, die den grundsätzlichen Rahmen abstimmt und den laufenden Prozess begleitet.

  • Die Steuerungsgruppe wurde zwischenzeitlich gebildet; sie setzt sich zusammen aus dem Behindertenbeauftragten, den Sozialpolitischen Sprechern/Sprecherinnen der Fraktionen, Vertretern/Vertreterinnen des Behindertenrates, der Fachbereiche 1 bis 5, der Rehabilitationsträger, der Behindertenverbände, der Behinderteneinrichtungen, der Vereine und der Selbsthilfegruppen sowie aus dem Frauenbüro und dem Forum für Migrantinnen und Migranten. Die Steuerungsgruppe traf sich erstmalig am 08.07.2015 und wird seitdem halbjährlich einberufen.
  • Für den laufenden Prozess der Teilhabeplanung wurden Grundsätze aufgestellt

(Anlage 1) und sieben zu bearbeitende Handlungsfelder (Anlage 2) festgelegt.

  • Pro Handlungsfeld ermittelt jeweils eine Arbeitsgruppe noch bestehende Barrieren, durch die Menschen mit Behinderung an einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert werden. Zudem werden Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie diese Barrieren abgebaut werden können. Da es sich um eine Querschnittsaufgabe handelt, wird die Verantwortlichkeit der einzelnen Fachbereiche ausdrücklich hervorgehoben.
  • Konkrete Maßnahmen oder Projekte sind von den verantwortlichen Fachbereichen zu entwickeln. Die umzusetzenden Maßnahmen oder Projekte sind separat von der Bürgerschaft zu beschließen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
  • Die Arbeitsergebnisse zu den Handlungsfeldern „Kindheit, Jugend und Familie“ sowie „Schule und Bildung“ wurden der Steuerungsgruppe in der 4. Sitzung am 26. September 2016 vorgestellt.
  • Den Fachausschüssen der verantwortlichen Fachbereiche werden diese Arbeitsergebnisse bereits jetzt vorgestellt, um eine frühzeitige Einbindung in den laufenden Prozess zu gewährleisten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

 

Steuerungsgruppe zur Erstellung des Teilhabeplanes

Bericht für die Ausschüsse der verantwortlichen Fachbereiche

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind in der Steuerungsgruppe Teilhabeplan durch Behindertenverbände und Vereine vertreten.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

UN-Behindertenrechtskonvention,

SGB IX, SGB VIII, SGB XII

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein, da noch keine konkreten Maßnahmen oder Projekte umgesetzt werden.

Für die zur Umsetzung vorgesehenen Einzelmaßnahmen ist eine gesamtstädtische Finanzierung abzustimmen soweit nicht Landes- oder Bundeszuständigkeiten gegeben sind.

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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