ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/04780

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1)      Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage beigefügte Eröffnungsbilanz zum 1.1.2010 der Stiftung Kriegsopferdank nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schl.-Holstein.

 

2)      Die Bürgerschaft beschließt den als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2010 und den Lagebericht der Stiftung Kriegsopferdank nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein.

 

3)      Der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 88.267,49 € ist den Zweckrücklagen(31.973,49 €) und dem Stiftungskapital (56.294,00 €) zuzuführen.

 

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Zu 1) Neben der Hansestadt Lübeck hat gleichzeitig auch die Stiftung Kriegsopferdank ihr Rechnungswesen zum 1.1.2010 auf die Doppik gem. GemHVO S-H, umgestellt und hierzu durch den Bereich 1.201 – Haushalt und Steuerung eine Eröffnungsbilanz nach § 54 GemHVO-Doppik erstellen lassen. Diese ist spätestens mit dem ersten Jahresabschluss vorzulegen.

 

Zu 2) Der erste doppische Jahresabschluss 2010 der Stiftung Kriegsopferdank wurde erstellt und liegt mit dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vor. Abschließend wird darin festgestellt:

 

„Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Stiftung Kriegsopferdank.“

 

Im Prüfbericht zur Eröffnungsbilanz (siehe zu 1) wurde diese Bestätigung des Rechnungsprüfungsamtes noch unter Vorbehalt erteilt, ohne dass konkrete Korrekturerfordernisse benannt wurden.

Korrekturen an der Eröffnungsbilanz können nach § 56 GemHVO-Doppik noch im fünften doppischen Jahresabschluss erfolgsneutral umgesetzt werden. Für die Stiftung Kriegsopferdank ist dies der zurzeit in Aufstellung befindliche Jahresabschluss 2014. Korrekturen, die erst anschließend umgesetzt werden müssen, belasten oder entlasten danach das Jahresergebnis der Stiftung.

 

Die Eröffnungsbilanz 2010 und der Jahresabschluss 2010 wurden zwischenzeitlich vom Rechnungsprüfungsamt abschließend geprüft. Die Prüfungsfeststellungen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung und die abschließende Wertung des Rechnungsprüfungsamtes wurden im Rechnungsprüfungsausschuss am 10.11.2016 behandelt, so dass nun die Bürgerschaft über die Eröffnungsbilanz und den Jahresabschluss 2010 beschließen kann.

 

Hinsichtlich ausführlicher Angaben zum Jahresabschluss mit dem Lagebericht sei auf die Anlagen verwiesen.

Nach § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein gelten die Vorschriften über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden auch für kommunale Stiftungen.

Zu 3) Nach § 95 n Abs.3 und 4 GO hat die Bürgerschaft konkret über den Jahresabschluss und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. Im vorliegenden Fall des Jahresüberschusses von 88.267,49 € empfiehlt die Stiftungsverwaltung die Zuführung zu den Zweckrücklagen (31.973,49 €, davon 25.830,03 € Bauerneuerungsrücklage) und zum Stiftungskapital aufgrund eines Grundstückverkaufes (56.294,00 €). Bei der Erstellung der inzwischen vorliegenden Folgejahresabschlüsse wurde von dieser Beschlussfassung ausgegangen. Die aufgestellten Jahresabschlüsse 2010 bis 2013 wurden inzwischen an das Finanzamt übermittelt, damit die Gemeinnützigkeit der Stiftung erhalten bleibt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat diese Vorlage am 10.11.2016 zur Kenntnis genommen.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.140 – Rechnungsprüfungsamt:

siehe anliegende Prüfberichte

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein, da nicht relevant

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch§ 95 n Abs. 3 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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