Bericht öffentlich - VO/2017/04838
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Trave-Einzugsgebiet zwischen Wesenberg und Elbe-Lübeck-Kanal" im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck vom 17.06.1998
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
- Beteiligt:
- 1.300 - Recht; 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften; 3.820 - Stadtwald; 4.491 - Archäologie und Denkmalpflege; 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung; 5.660 - Stadtgrün und Verkehr; 3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
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zur Kenntnisnahme
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May 16, 2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Jun 13, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Jun 29, 2017
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Beschlussvorschlag
Das Landschaftsschutzgebiet „Trave-Einzugsgebiet zwischen Wesenberg und Elbe-Lübeck-Kanal“ soll durch die vorstehend genannte Stadtverordnung geändert werden, damit auf einer Teilfläche zwischen der Straße Herrenholz und der BAB 1 die Erweiterung eines Gewerbebetriebs ermöglicht werden kann. Dafür ist eine insgesamt ca. 1,52 ha große Fläche aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet zu entlassen. Das verbleibende Landschaftsschutzgebiet hat dann eine Größe von etwa 972 ha.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen
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| Die Bereiche und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Trave-Einzugsgebiet zwischen Wesenberg und Elbe-Lübeck-Kanal“ berührt werden kann, wurden gemäß § 22 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 19 Abs. 1 LNatSchG um Stellungnahme gebeten. 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften - 3.820 Stadtwald – nimmt Kenntnis 4.491 Archäologie und Denkmalpflege - 5.610 Stadtplanung und Bauordnung - nimmt 3.700 EBL - gab einen
Beteiligung nach § 42 Abs. 1 LNatSchG: Anerkannten Naturschutzverbände - NABU, siehe Begründung Naturschutzbeirat der Hansestadt - nimmt Kenntnis und hält LSG-Erweiterung an anderer Stelle für wünschenswert. ländliche Räume als obere Naturschutzbehörde – nimmt Kenntnis
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| Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
Zudem erfolgte eine öffentliche Auslegung in der Zeit vom 23.01.2017 bis 22.02.2017 in der keine Stellungnahmen eingegangen sind. Auch in der Nachfrist nach Ende der Auslegung von zwei Wochen bis zum Ablauf des 08.03.2017 ging keine Stellungnahme ein.
Keine Einwände der beteiligten anderen Institutionen (Netz Lübeck GmbH, Deutsche Telekom, Regionalzentrum Nord EON Netz GmbH, Landschaftsplanungsbüro PROKOM)
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein, die Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen. |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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636,5 kB
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3,2 MB
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3
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81,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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