ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2017/04838

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Landschaftsschutzgebiet „Trave-Einzugsgebiet zwischen Wesenberg und Elbe-Lübeck-Kanal“ soll durch die vorstehend genannte Stadtverordnung geändert werden, damit auf einer Teilfläche zwischen der Straße Herrenholz und der BAB 1 die Erweiterung eines Gewerbebetriebs ermöglicht werden kann. Dafür ist eine insgesamt ca. 1,52 ha große Fläche aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet zu entlassen. Das verbleibende Landschaftsschutzgebiet hat dann eine Größe von etwa 972 ha.

 

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Siehe Anlagen

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Finanz. Auswirkung

  Beteiligte Bereiche/Projektgruppen
  Ergebnis:

 

 

 

Die Bereiche und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung des LandschaftsschutzgebietesTrave-Einzugsgebiet zwischen Wesenberg und Elbe-Lübeck-Kanal“ berührt werden kann, wurden gemäß § 22 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 19 Abs. 1 LNatSchG um Stellungnahme gebeten.

1.300 Recht - keine rechtlichen Bedenken

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften -
keine Bedenken

3.820 Stadtwald – nimmt Kenntnis

4.491 Archäologie und Denkmalpflege -
keine Bedenken

5.610 Stadtplanung und Bauordnung - nimmt
Kenntnis
5.660 Stadtgrün und Verkehr - redaktionelle
Hinweise

3.700 EBL - gab einen
Leitungstrassenhinweis

 

Beteiligung nach § 42 Abs. 1 LNatSchG:
 

Anerkannten Naturschutzverbände - NABU, siehe Begründung
 

Naturschutzbeirat der Hansestadt - nimmt Kenntnis und hält LSG-Erweiterung an anderer Stelle für wünschenswert.

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und

ländliche Räume als obere Naturschutzbehörde nimmt Kenntnis

 

 

 

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als
oberste Naturschutzbehörde - keine
Bedenken

 

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
und ländliche Räume als Untere Forstbehörde - keine Bedenken

 

Zudem erfolgte eine öffentliche Auslegung in der Zeit vom 23.01.2017 bis 22.02.2017 in der keine Stellungnahmen eingegangen sind. Auch in der Nachfrist nach Ende der Auslegung von zwei Wochen bis zum Ablauf des 08.03.2017 ging keine Stellungnahme ein.

 

Keine Einwände der beteiligten anderen Institutionen (Netz Lübeck GmbH, Deutsche Telekom, Regionalzentrum Nord EON Netz GmbH, Landschaftsplanungsbüro PROKOM)

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein, die Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen.

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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