ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2017/04726

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird gebeten dafür zu sorgen,

  1. den Beschluss der Bürgerschaft vom 18.09.2014 »Vereinheitlichung der Tarif- und Ermäßigungsstrukturen VO/2014/01860« im Stadttheater umzusetzen;
  2. dass die Vorlage der Lübeck Card auch im Stadttheater als Nachweis für Ermäßigungen ausreicht und Inhaberinnen und Inhaber der Lübeck Card dort keine sozialen Leistungsbescheide mehr vorzeigen müssen, sowie dass die ermäßigten Preise und das »Kulturticket« für alle Inhaberinnen und Inhaber der Lübeck Card  gelten, und
  3. die Ermäßigungen für Eintrittspreise auf 50 Prozent festgesetzt werden.

 

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Wer von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe leben muss, ist arm dran. Ab Monatsmitte ist Schmalhans Küchenmeister und das Geld für einen Theaterbesuch muss buchstäblich vom Munde abgespart werden. Wer dann bei einem Theaterticket zehn bis zwanzig Prozent einsparen will, muss dann auch noch den Einlasskontrolleuren seinen Arbeitslosengeld- oder Sozialhilfebescheid vorzeigen und seine Armut öffentlich offenbaren. Dieser öffentliche Armutsnachweis ist diskriminierend. Er bewegt sich außerhalb von Datenschutz und Wahrung des Sozialgeheimnisses – und ist auch nicht notwendig. Denn seit fast zwei Jahren gibt es in der Hansestadt  die Lübeck Card die alle städtischen Ermäßigungen zusammenlegen soll und damit den früheren Lübeck Pass (der auch im Stadttheater galt) für bedürftige BürgerInnen verbessert und ersetzt hat.

Am 18. September 2014 beschloss die Bürgerschaft einstimmig, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt die sozialpolitischen Ermäßigungsangebote durch Karten und Pässe bei der Hansestadt Lübeck zu einer einheitlichen Lübeck Card zusammengefasst werden (vgl. Protokoll der Bürgerschaftssitzung TOP 10.20). Daraufhin wurde am  1. Juni 2015 die Lübeck Card eingeführt, die für alle Ermäßigungen in städtischen aber auch in außerstädtischen Bereichen gelten und dessen Vorlage als Nachweis für Ermäßigungen ausreichen soll. Eine  Anerkennung der Lübeck Card für die Gewährung von Ermäßigungen im städtischen Musentempel hat bisher aber weder die Stadtverwaltung noch das Stadttheater umgesetzt.

Stattdessen wurden die Ermäßigungen für Eintrittspreise im untersten Bereich von 50 Prozent auf 10 bis 20 Prozent gekürzt.

Als der Lübeck Pass im Theater noch galt, hatten folgende Lübecker EinwohnerInnen Anspruch auf diesen Ermäßigungsausweis und konnten damit eine Theaterkarte zum halben Preis kaufen:

  • EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII),
  • EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (sogen. Hartz IV)
  • BewohnerInnen von Lübecker Alten-und Pflegeheimen, die einen Barbetrag zur Verfügung erhalten,
  • Studierende, die BAföG-Leistungen beziehen,
  • BewohnerInnen von stationären Lübecker Einrichtungen, die im Rahmen von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII nur einen „Barbetrag zur persönlichen Verfügung“ erhalten,
  • EmpfängerInnen der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • Angehörige des Freiwilligen Sozialen Jahres und Freiwilligen Ökologischen Jahres

Das Stadttheater hat den früheren Kreis der »Ermäßigungsberechtigten« erheblich zusammen gestrichen und  gewährt jetzt nur noch

  • Schülern,
  • Studenten,
  • Auszubildenden bis 26 Jahre,
  • Leistenden des Bundesfreiwilligendienstes,
  • Schwerbehinderten ab 80 Prozent GdB,
  • Arbeitslosen und
  • EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt 

ermäßigte Eintrittspreise.

 

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