ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2017/04565

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Berichterstattung gem. § 4 der Haushaltssatzung 2016

 

 

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Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die

über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen (VE) zu berichten.

 

 

 

 

Im 2. Halbjahr 2016 wurden gesamtstädtisch

 

im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)

über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt 878.938,12 EUR,

 

im investiven Teil (Finanzplan)

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 1.771.277,99 EUR,

 

in den Haushalten der Stiftungen

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 242,10 EUR,

 

zugestimmt.

Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind nebst

Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von 5.000 EUR wird

detailliert berichtet. Für alle diese Grenze unterschreitenden Fälle wird eine Gesamtsumme mit den

dazugehörigen Fallzahlen abgebildet.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche: FB 1-5 gem. Anlage

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

 

Freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: gem. §§ 95d und 95f GO sowie § 4 Haushaltssatzung 2016

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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