ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/04217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Preistarif für die Lübecker Schwimmbäder wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen und zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt

 

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Gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 26.02.2004 ist die Verwaltung aufgefordert die Gebühren- und Entgelttarife regelmäßig, d.h. mindestens jährlich auf ihren Kostendeckungsgrad hin zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Prüfungen ist jeweils im Rahmen der Haushaltsanmeldungen darzulegen. Beschlussvorschläge für entsprechende notwendige Gebühren- und Entgeltanpassungen sind einzubringen.

 

Die letzte Anpassung des Preistarifes der Lübecker Schwimmbäder erfolgte durch Beschluss der Bürgerschaft vom 26.11.2015 zum 01.01.2016. Mit dieser Beschlussfassung wurden die 12er-Karten, Monatskarten und Saisonkarten durch die Bonuskarten ersetzt. Die sozialen Tarife wurden in der LübeckCard zusammengefasst.

Mit dem nunmehr vorliegenden Vorschlag empfiehlt die Verwaltung, die individuellen Tarifbestandteile um rd. 10 % zu erhöhen. Mit dieser Erhöhung werden rd. 50.000 Euro Mehrerlöse erwartet. Mit dieser Erhöhung werden die Zeilen 1, 7, 13, 23, 24, 26, 29, 32, 55, 62, 70, 77, 78 und 81 des beigefügten Preistarifs verändert.

Weiter empfiehlt die Verwaltung, den Preistarif für die Nutzung der Schwimmhallen pro angefangener Nutzungsstunde für Schulen auf das Niveau des Preistarifes für die Nutzung durch die Vereine anzupassen.

 

Nutzer

Schwimmhalle Kücknitz

Zentralbad Schmiedestraße

Sportbad St. Lorenz

Vereine

100 €/angef. Stunde

125 €/angef. Stunde

150 €/angef. Stunde

Schulen –jetzt-

80 €/angef. Stunde

80 €/angef. Stunde

80 €/angef. Stunde

Schulen –künftig-

100 €/angef. Stunde

125 €/angef. Stunde

150 €/angef. Stunde

Differenz

20 €/angef. Stunde

45 €/angef. Stunde

70 €/angef. Stunde

 

Hinweis:

Gesamtkosten pro Nutzungsstunde

(Stand: Dez. 2015)

204,12 Euro

257,88 Euro

457,04 Euro

 

Mit der Anhebung des „Schulschwimmen-Preistarifs“ werden Mehrerlöse in Höhe von 147.000 Euro erwartet.

 

Finanzielle Auswirkung für die Hansestadt Lübeck

Die Hochrechnung der Mehrerträge auf ein Wirtschaftsjahr ergibt einen Gesamtmehrertrag in Höhe von 197.500 Euro. Diese Mehrerträge sind Bestandteile des Wirtschaftsplanentwurfs 2017 der Lübecker Schwimmbäder und korrespondieren für den Teil der „Schulschwimmtarife“ mit der Veranschlagung des Bereiches 4.401 – Schule und Sport für das Produkt 243001 –Allgemeine Schulträgerangelegenheiten- im Ergebnisplan des Haushaltsentwurfs 2017 der Hansestadt Lübeck.  Mit dieser Ertragsverbesserung wird das Niveau des Verlustausgleichs durch die Hansestadt Lübeck zugunsten der Lübecker Schwimmbäder im Wirtschaftsjahr 2017 auf dem des Vorjahres gehalten.

 

Die Mehrerträge sind vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Lübecker Schwimmbäder wie folgt begründet:

 

-          Belastung der Lübecker Schwimmbäder durch Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten für bereits durchgeführte Sanierungen der Schwimmhallen Zentralbad, Kücknitz und St. Lorenz und den Freibädern Schlutup und Moisling (Stand 31.12.2015: 4.774.033,27 Euro).

-          Rückstellungen für die Mietzahlungen bis 2027 wegen Schließung des „Therapie-Zentrums Am Behnkenhof“ (Stand 31.12.2015: 234.377,00 Euro)

-          Tariferhöhung für die TVöD-Beschäftigten in  2017+2,4 %

-          Auflösung Sanierungsstau im Sportbad St. Lorenz ca. 7,0 Mio. Euro

-          Auflösung Sanierungsstau übrige Bäderca. 1,1 Mio. Euro

 

Entwicklung des Verlustausgleichs durch die Hansestadt Lübeck

2008

4.481.000 €

2009

4.380.000 €

2010

4.300.000 €

2011

4.180.000 €

2012

4.180.000 €

2013

3.971.000 €

2014

3.941.000 €

2015

3.941.000 €

2016

3.812.000 €

2017

3.812.000 €

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.203 – Beteiligungscontrolling

Kenntnisnahme

1.300 – Recht

Keine rechtlichen Bedenken

4.401 – Schule und Sport

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

x

Freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja

 

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Anlagen

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