ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2016/04238

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Berichterstattung gem. § 4 der Haushaltssatzung 2015

Reduzieren

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen (VE) zu berichten.

 

Im 1. Halbjahr 2016 wurden gesamtstädtisch

im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)

über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt 501.966,62 EUR,

im investiven Teil (Finanzplan)

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 418.208,00 EUR,

in den Haushalten der Stiftungen

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt           0,00  EUR,

zugestimmt.


Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind nebst Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von 5.000 EUR wird detailliert berichtet. Für alle diese Grenze unterschreitenden Fälle wird eine Gesamtsumme mit den dazugehörigen Fallzahlen abgebildet.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

1. Beteiligte Bereiche:

 

siehe beigefügte Anlage

 

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Bericht

 

 

 

3. Die Maßnahme ist:

 

Vorgeschrieben gem. §§ 95d (1) und 95f (1) GO sowie § 4 Haushaltssatzung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren