ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03768

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Im Haushaltsjahr 2016 werden beim Produktsachkonto 612003.000.5431008 Grundstücksan- und Verkäufe – sonstige Geschäftsaufwendungen –  600.000 EUR zur Deckung der Beseitigungskosten für Altlasten im Rahmen des Projektes Priwall Waterfront überplanmäßig gemäß §95d GO S-H bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto  612003.000.4541000 Grundstücksan- und Verkäufe – Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden - in Höhe von 600.000 EUR.

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Mit Vertrag vom 20.12.2007 wurden der Priwall Waterfront AG & Co. KG große Flächen am Passathafen zur Umsetzung des Projektes Priwall Waterfront verkauft. Der einschlägige Bebauungsplan für den 1. Teilbereich ist am 10.02.2016 in Kraft getreten. Der Verkauf erfolgte zum damaligen Bodenwert für das unbebaute, unerschlossene und altlastenfreie Grundstück.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanes 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich 1 – wurde für

das Plangebiet eine Altlastenerfassung und Erstbewertung durch mehrere Fachgutachten

des Sachverständigen-Ring Dipl.-Ing. H.-U. Mücke GmbH erstellt. Nach der Eingrenzung von

Altlastenverdachtsflächen im Jahr 2007 wurde eine Gefährdungsabschätzung für diese

Verdachtsfälle erarbeitet. Im Jahr 2010 erfolgte anhand aktueller Bewertungsgrundlagen

eine Neubewertung der durch die Bunkeranlage am Priwallhafen bewirkten Gefährdungs-situation. Die durchgeführten Untersuchungen ergaben für das gesamte Untersuchungs-gebiet keine schädlichen Bodenveränderungen gemäß Bundes- Bodenschutzgesetz § 2 Abs. 3. Im Zusammenhang mit den weiteren Planungen zur Neugestaltung der Promenade wurden Ende 2014/Anfang 2015 vertiefte Erkundungen zu den bereits bekannten und weiteren vermuteten Bunkergängen vorgenommen, die jedoch keine wesentlichen neuen Erkenntnisse erbracht haben.

 

Trotz dieser umfangreichen Untersuchungen wurden nunmehr im Rahmen der durch den Investor vorgenommenen Erschließungsarbeiten Altlasten und Bodenverunreinigungen im Boden gefunden und unter Begleitung des Bereiches Umweltschutz beseitigt. Gemäß o.g. Kaufvertrag hat die Hansestadt Lübeck die Kosten für die Beseitigung der Altlasten und Bodenverunreinigungen zu tragen. Eine in Abstimmung mit dem Bereich Umweltschutz vorgenommene Kostenschätzung hierfür beläuft sich auf 600.000 EUR, für die im o.g. Produktsachkonto nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen.

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Haushalt und Steuerung:

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: Vertrag 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (s. Beschlussvorschlag)

 


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