ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2016/03766

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf Grund der Ausschreibung der Betreuung und der Betreiberschaft für Flüchtlingsunterkünfte ist die Aufhebung der Exklusivität erforderlich.

 

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Zwischen der Hansestadt Lübeck und der Gemeindediakonie Lübeck e.V. wurde ein Vertrag über die Durchführung der Aufgaben „Betreuung von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen“ in der Hansestadt Lübeck mit Datum vom 30.09./04.11.1991 sowie eine diesbezügliche Durchführungsvereinbarung mit Datum vom 01.07.2014, ergänzt durch die Verträge vom 06.07.2014 und 07.12.2015, geschlossen (künftig: Vertrag).

Mit diesem Vertrag hat die Gemeindediakonie Lübeck e.V. nach dem Verständnis beider Parteien exklusiv für das Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck entsprechend dem jeweiligen Bedarf die Unterbringung und umfassende Betreuung von Flüchtlingen übernommen. In der jüngsten Vergangenheit, insbesondere seit dem Jahr 2015, ist der Bedarf der Hansestadt Lübeck für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen sprunghaft gestiegen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Prüfung durch Vertreter der Hansestadt Lübeck des bestehenden Betreuungsvertrages und seiner Handhabung unter wettbewerblichen, insbesondere vergaberechtlichen Gesichtspunkten. Diese Prüfung hat ergeben, dass eine weitere exklusive Betrauung der Gemeindediakonie Lübeck e.V. mit den künftig zu betreibenden Einrichtungsstandorten unter Wettbewerbsgesichtspunkten rechtlich angreifbar sein könnte.

Daher ist beabsichtigt, die Betreibung von zukünftigen Gemeinschaftsunterkünften für  Flüchtlinge auszuschreiben. In die geplante Ausschreibung für die Unterbringung und Betreuung neuer Einrichtungen werden nicht solche Einrichtungen aufgenommen, mit denen die GDHL aufgrund des bestehenden Betreuungsvertrages bereits betraut wurde.

Der Hauptausschuss hat einer entsprechenden Vorlage am 10.5.2016 zugestimmt.

 

Aus diesem Grund musste vertraglich die Aufhebung der Exklusivitätsvereinbarung für zukünftige  Einrichtungsstandorte geregelt werden. Dies ist einvernehmlich zwischen der Hansestadt Lübeck und der Gemeindediakonie Lübeck e.V.  erfolgt. Es wurde vertraglich geregelt, dass die Gemeindediakonie Lübeck e.V. bei zukünftig neu hinzukommenden Einrichtungsstandorten keinen Anspruch hat, ohne Durchführung eines etwa erforderlichen wettbewerblichen Verfahrens mit dem Betrieb weiterer Einrichtungsstandorte exklusiv betraut zu werden. Als Ergebnis eines wettbewerblichen Verfahrens kann die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in zukünftigen, noch nicht von der Gemeindediakonie betreuten Einrichtungen, auch auf andere Marktteilnehmer übertragen werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

1.300 – Bereich Recht

 

Ergebnis:

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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