ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/03291

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Für Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH (EZL) gilt ab sofort folgendes Verfahren:

  1. Der Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck wird fortlaufend über die wirtschaftliche Entwicklung der EZL einschließlich des Inhalts der Quartalsberichte unterrichtet.
  2. In Angelegenheiten, in denen die Gesellschafterversammlung der EZL eine Entscheidung zu treffen hat, wird die jeweilige Angelegenheit dem Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck zur Empfehlung vorgelegt.
  3. Der Bürgermeister legt dem Hauptausschuss vor einer Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der EZL folgende Angelegenheiten zur Beschlussfassung vor:

diejenigen Beschlüsse, zu denen der Werkausschuss EBL keine vorherige Empfehlung abgegeben hat;

diejenigen Beschlüsse, bei denen von einer Empfehlung des Werkausschusses abgewichen werden soll.

Reduzieren

Die EZL ist eine Eigengesellschaft (100 %) der Hansestadt Lübeck. Gesellschaftszweck der EZL sind Abfallentsorgung und Transportleistungen aller Art, insbesondere das Einsammeln, das Befördern, das Sortieren, das Aufbereiten und das Vermarkten von Abfällen und anderen Stoffen sowie der Handel damit, ferner die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft.

Die Beteiligung ist innerhalb der Stadtverwaltung wirtschaftlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) zugeordnet.

Die EZL ist eine kleine Gesellschaft mit überschaubarem Aufgabenbereich. Ein eigener Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nicht. Deshalb greifen die grundsätzlichen Verfahrensregeln für Gesellschafterentscheidungen gemäß § 9 Abs. 5 Hauptsatzung und Abschnitt B.1.1 PCGK (Gesellschaftervotum gemäß Empfehlung des Aufsichtsrats, ansonsten Hauptausschussentscheidung) bei der EZL nicht.

Gemäß § 9 Abs. 5 der Hauptsatzung und Abschnitt B.1.1 PCGK legt der Bürgermeister in einem solchen Fall dem Hauptausschuss einen gesonderten Verfahrensvorschlag für Gesellschafterentscheidungen vor. Im Fall der EZL bestehen bereits Verfahrensregeln (Hauptausschuss, 25.01.2011), die zunächst bis zur Einführung des PCGK gelten sollten (Anlage).

Mit der Neufassung der Verfahrensregeln werden die für die übrigen Gesellschaften geltenden, inzwischen durch PCGK-Einführung und Aufnahme in die Hauptsatzung formal festgeschriebenen Regelungen so weit wie möglich auf die EZL übertragen. An die Stelle eines Aufsichtsrates tritt insoweit der Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck. Der fachliche Bezug zur EZL ist gegeben: Die EZL ist in den Entsorgungsbetrieben bilanziert und als „Tochterunternehmen“ eng mit den EBL verflochten. Die Geschäftsführung der EZL besorgt nebenamtlich der Spartenleiter Abfallwirtschaft.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300: keine rechtlichen Bedenken

3.030: Zustimmung

3.700: Zustimmung, Anregungen eingearbeitet.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren