ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2015/03118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Andreas Zander. Flüchtlingsunterbringung

 

  1. Wenn 50.000 Flüchtlinge in diesem Jahr nach Schleswig-Holstein kommen, wie viele kommen dann nach Lübeck?
  2. Hält sich das Land noch an den ursprünglichen Verteilerschlüssel für Flüchtlinge, nach dem etwa 8% der nach Schleswig-Holstein kommenden Flüchtlinge in Lübeck untergebracht werden? Wenn nein, wie hoch ist der Anteil an Flüchtlingen, der in Lübeck untergebracht wird?
  3. Wie und wo werden die nach Lübeck kommenden Flüchtlinge untergebracht?
  4. Welchen Teil der Kosten übernimmt das Land?
  5. Wie will der Finanzsenator das noch benötigte Geld aus dem Haushalt der Stadt Lübeck bereitstellen?
  6. Welche Projekte, Aufgaben, Leistungen werden dafür reduziert?
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Zu 1.:

Wenn 50.000 Flüchtlinge nach Schleswig-Holstein kommen würden, würden 7,8 % davon, das heißt 3.900 neue Zuweisungen nach Lübeck kommen. Im Jahr 2015 sind bis zum Stichtag 30.09.2015 1.099 Personen zugewiesen worden.

 

Zu 2.:

Das Land hält sich zurzeit noch an den Verteilerschlüssel von 7,8 %.

 

Zu 3.:

Die Flüchtlinge werden im gesamten Stadtgebiet untergebracht. Die Unterbringung erfolgt derzeit in unterschiedlich großen Wohneinrichtungen, Hotels/Pensionen/ Ferienappartements, mobilen Wohneinheiten und einer Sporthalle.

 

Zu 4.:

Das Land Schleswig-Holstein trägt 70 % der Unterbringungskosten.

 

Zu 5.:

Die Hansestadt Lübeck hat einen beschlossenen Haushalt 2015 und bei überplanmäßigen Bedarfen im Einzelfall wird darauf reagiert. Wenn also im FB 2 die Mittel nicht ausreichen, wird anderweitig nach Deckung gesucht und wie in allen anderen Fällen auch gefunden werden.

Für den Haushalt 2016 sind bereits erhöhte Beträge angemeldet worden und auch dann wird im Rahmen des Budgets des Fachbereichs mit Mehraufwendungen umzugehen sein.

 

Zu 6.:

Die Frage kann nicht konkret beantwortet werden, da es sich nicht um investive Maßnahmen handelt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung zu 5)

s. Antwort

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

 


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