Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2015/02361
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf Anfrage BM Böhm betr. Hamburg-Mail (VO/2014/02186)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 1.130 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Mar 10, 2015
|
Beschlussvorschlag
Wie bereits in der Sitzung des Hausptausschusses am 11. November 2014 dargelegt, betreibt die Hansestadt Lübeck einen Mail-Server, der ausschließlich der Abwicklung des verwaltungsseitigen E-Mail-Verkehrs dient. Die Hansestadt Lübeck hat sich früh gegen den Betrieb eines Mail-Server für externe Nutzer entschieden, da die Stadt damit die Aufgabe und vor allem die Haftung eines Providers übernehmen müsste. Aufgrund der extrem hohen Anforderungen hinsichtlich des Datenschutzes und der Systemsicherheit ggü. dem unbefugten Zugriff Dritter (z.B. Hacker), ist der Betrieb eines Mail-Servers für in- und externe Nutzer für eine Kommune von der Größe Lübecks nicht wirtschaftlich zu betreiben. Um den sicheren Betrieb zu gewährleisten, sind erhebliche finanzielle Investitionen in Hard- und Software sowie zusätzlicher Personaleinsatz erforderlich.
Aus diesem Grund gab es weder in der Vergangenheit noch aktuell Interesse im Markt, einen Lübeck-Mail-Server aufzubauen. Hinzu kommt, dass im Verhältnis zu Hamburg oder Berlin die Zahl der möglichen Nutzer vergleichsweise gering ist, so dass ein wirtschaftlicher Betrieb ausgeschlossen ist.
Hamburg-Mail ist ein Angebot von hamburg.de, einer Public Private Partnership, die von vier Gesellschaftern getragen wird: Axel Springer SE, Freie und Hansestadt Hamburg, Hamburger Sparkasse, Sparkasse Harburg-Buxtehude. Ziel ist Service und Öffentlichkeitsarbeit sowie Standortmarketing für die Hansestadt Hamburg. Die Angebote wie Hamburg-Mail kann jeder User, unabhängig von seinem Wohnort nutzen. Die Möglichkeit einer Kooperation oder des „Anschlusses“ ist damit nicht notwendig.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
|
|
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO ist nicht erfolgt, da der Personenkreis von der Maßnahme nicht unmittelbar betroffen ist.
|
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
|
| vorgeschrieben durch: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
|
| Ja (Anlage 1) |
