ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/02052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Landtag oder einem durch ihn bestimmten Ausschuss werden folgende Personen zur Wahl der Vertrauensleute und ihrer VertreterInnen für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen RichterInnen bei dem Verwaltungsgericht und bei dem Oberverwaltungsgericht vorgeschlagen:

 

Vertrauenspersonen:

1. Wolfgang Stolz, Assessor

geb. 25.07.1954 in Lübeck

Reiherstieg 12

23564 Lübeck

 

2. Günter Kämer, Pensionär

geb. 01.10.1940 in Sensburg/Ostpreußen

Huntenhorster Weg 17

23564 Lübeck

 

Vertreterinnen:

1. Susanne Knoll, Unternehmerin

geb. 23.12.1958 in Lübeck

Wakenitzstraße 63

23564 Lübeck

 

2. Ulrike Siebdrat, Hausfrau

geb. 21.02.1953 in Duisburg

Rehsprung 1

23569 Lübeck

 

 

 

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Der Schleswig-Holsteinische Landtag oder ein durch ihn bestimmter Landtagsausschuss hat die Vertrauensleute und ihre VertreterInnen für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Oberverwaltungsgericht und dem Verwaltungsgericht zu wählen. Gem. § 1 der Verordnung über die Wahl der Vertrauensleute in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 04.07.1994 (GVOBl. Schl.-H. S. 429) schlagen die Kreise und kreisfreien Städte dem Landtag für diese Wahl je zwei Vertrauensleute und zwei Vertreterinen/Vertreter aus der Einwohnerschaft ihres Gebietes vor.

Die Amtsperiode der bisherigen Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen und Vertreter läuft am 31.03.2015 ab. Die neue Amtsperiode beginnt am 01.04.2015 und endet am 31.03. 2019.

 

Von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion wurden je 2 Vorschläge Fraktion erbeten (Höchstzahlverfahren Sainte-Legue/Schepers). Von der SPD-Fraktion wurden Herr Wolfgang Stolz  und Frau Susanne Knoll vorgeschlagen. Seitens der CDU-Fraktion wurde Herr Günter Kämer vorgeschlagen. Ein zweiter Vorschlag, der die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, konnte von der CDU-Fraktion nicht gemacht werden. Frau Ulrike Siebdrat hat sich kurzfristig bereit erklärt, sich als Vorschlag für eine Vertrauensperson aufnehmen zu lassen.

Die Vorgeschlagenen erfüllen die Voraussetzungen des § 20 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und gehören nicht zu dem in § 22 VwGO aufgeführten Personenkreis (z.B Beamtin/Beamter oder Angestellte(r) im öffentlichen Dienst).

 

Das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa hatte die Vorschläge bis zum 30.09.2014 erbeten.  Es war nicht möglich, rechtzeitig Bewerberinnen und Bewerber zu benennen, um einen Beschluss in der Bürgerschaftssitzung am 18.09.2014 zu fassen. Das Ministerium ist informiert, dass die Beschlussfassung erst in der Sitzung am 27. November 2014 erfolgen kann.

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  Gerichtsverfassungsgesetz (GvG)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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