ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2014/01960

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage BM Böhm vom 01.09.2014 – Internes Vorschlagswesen (Vorlage VO/2014/01906)

 

 

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Die Anzahl der im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens eingereichten Vorschläge schwankt jährlich. Die bei der Beantwortung der folgenden Fragen genannten Zahlen und Größenordnungen sind daher die Durchschnittswerte der letzten vier Jahre.

 

1)         Wie viele Vorschläge zur Einsparung von Kosten oder Verbesserung der Organisationseffizienz werden von den Mitarbeitern der Stadtverwaltung im Rahmen des internen Vorschlagswesens jährlich eingereicht? Wie viele Personen nutzen die Möglichkeit des internen Vorschlagswesens?

 

Durchschnittlich wurden 15 Verbesserungsvorschläge p.a. eingereicht. Die Möglichkeit, entsprechende Vorschläge einzureichen nutzten im relevanten Zeitraum durchschnittlich 19 Personen (bei 15 Vorschlägen). Im Regelfall werden Vorschläge von einer Person eingereicht, nur in Ausnahmefällen von Tandems oder Teams.

 

2)         Wie viele Vorschläge werden davon umgesetzt? Welche bezifferbaren Konsolidierungsbeiträge werden dabei erbracht?

 

Voraussetzung für die Annahme eines Verbesserungsvorschlags im Rahmen des Betrieblichen Vorschlagswesens ist seine Umsetzbarkeit. Durchschnittlich wurden fünf Verbesserungsvorschläge p.a. angenommen.

Der bezifferbare Konsolidierungsbeitrag betrug insgesamt ca. 4.000 € p.a. Hinzukommen nicht bezifferbare Verbesserungen beispielsweise im Zusammenhang mit der KundInnenzufriedenheit oder den internen Arbeits- und Verwaltungsabläufen.

 

3)         In wie vielen Fällen wird ein Vorschlag mit einer Prämie vergütet?

 

Alle durch die Bewertungskommission angenommenen Vorschläge werden mit einer Prämie vergütet. Diese richtet sich nach dem Volumen der Haushaltsverbesserung bzw. nach dem Grad der erreichten Verbesserung und der persönlichen Leistung des Einreichers.

Hinzukommen Anerkennungsprämien (max. 26,- EUR) für Vorschläge, die durch die Bewertungskommission nicht angenommen wurden, jedoch eine interessierte Mitarbeit erkennen lassen.

 

 

4)         Wie wird das interne Vorschlagswesen bisher innerhalb der Verwaltung beworben bzw. bekannt gemacht?

 

Informationen über das Betriebliche Vorschlagswesen sowie die Vordrucke werden den MitarbeiterInnen der Hansestadt Lübeck auf der Intranetseite des Personal- und Organisationsservice zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhalten die Nachwuchskräfte der Hansestadt Lübeck im Rahmen ihrer Einführungstage eine entsprechende Information.

Die Personalräte sind durch regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der Bewertungskommission direkt involviert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und

Jugendlichen gem. § 47 f GO ist nicht erfolgt,

da der Personenkreis von der Maßnahme

nicht unmittelbar betroffen ist.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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