ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2014/01741

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Ragnar Lüttke im Hauptausschuss am 10.06.2014 bzgl. Statik des Schrangen (VO/2014/01676)

 

 

 

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zu 1.

Ja. Das vorhandene Tragwerk unter dem unteren Schrangen (unterirdische Karstadtverbindung) wurde im Rahmen der Bauvorbereitung durch einen Statiker im Hinblick auf den geplanten neuen Oberflächenbelag überprüft. Bedingt durch die neue, größere Auflast des Oberflächenmaterials aus Natursteinen hat sich die  zulässige Belastungsklasse von SLW 30 (Lkw bis 30 to) auf SLW 16 (Feuerwehrfahrzeug) verringert.

 

zu 2.

Der plattierte Bereich links und rechts neben der Asphaltfläche entspricht nicht den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO). Grund hierfür ist die vorhandene geringe Aufbaustärke zum anstehenden unterirdischem Gebäude von nur 12 bis maximal 30 cm. Um dem hohen gestalterischen Anspruch des Projektes gerecht zu werden, wurde hier die Sonderbauweise „Natursteinplatten in gebundener Bauweise“ gewählt. Eine Befahrung mit Rettungsfahrzeugen ist möglich (s. a. 1). Eine dauerhafte Befahrung - auch durch kleinere Lieferfahrzeuge - führt jedoch mittelfristig zu Oberflächenschäden bzw. einem verstärkten Unterhaltsaufwand. Hierzu gehören die regelmäßige Erneuerung der Fugen und der Austausch von beschädigten Platten einschließlich der entsprechend erhöhten Versicherungspflicht insbesondere für die Fußgänger.

Die Asphaltfläche wird noch in diesem Jahr mit Sitzmöbeln ausgestattet. Eine Befahrung dieser Fläche ist somit aus Platzgründen nicht mehr möglich. 

 

zu 3.

Es wurde ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt. Der Zustand der Karstadtverbindung wurde vor Baubeginn ausreichend dokumentiert. Die Bauarbeiten haben zu keinen relevanten Schäden geführt. Die geringen Abplatzungen an der Karstadtfassade wurden durch die Baufirma behoben. Der Hansestadt Lübeck sind keinerlei Kosten entstanden.

 

zu 4.

Nein, siehe auch Beantwortung Frage 1.

 

Zu 5.

Nein. Die Asphaltfläche ist als Platzhalter für ein mögliches späteres Gebäude gedacht, stellt somit eine temporäre Lösung dar. Hier wurde lediglich die Asphaltdeckschicht in einer Stärke von 3 bis 4 cm saniert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung ist nicht erforderlich, weil die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Anfrage und Antwort nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

 

 

Anfrage vom BM Ragnar Lüttke bzgl. Statik des Schrangen

 

Anfrage:

Nach Aussage der Polizei darf der untere Schrangen, genauer der asphaltierte und der mit Pollern abgegrenzte Bereich, nicht befahren werden und es dürfen auch keine Bühnen oder andere schwere Installationen aufgestellt werden.

 

Fragen:

1. Ist nach den Bauarbeiten auf dem unterkellerten Bereich eine andere statische Situation

    eingetreten?

2. Wie hoch darf die Belastung sein?

3. Wenn Schäden aufgetreten sind, sind dadurch Kosten entstanden?

4. Sind die Bebauungspläne aufgrund einer beeinträchtigen Traglast geändert worden?

5. War die Entscheidung zur Asphaltierung auch der beeinträchtigten Traglast geschuldet?

 

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