ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2014/01440

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Herrn Hauke Wegner nach § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft betr. Fahrradfahren in der Medebekstraße

Nr. VO/2014/01397

 

 

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1. Wie ist der aktuelle Sachstand für eine Ermöglichung der Mitbenutzung des Gehwegs bzw. der Gehwege durch Fahrradfahren?

 

Im Jahre 2010 wurde der gemeinsame 2,0 m breite Geh- und Radweg für beide Richtungen entlang der Medebekstraße, aufgrund der geringen Verkehrsbelastung aufgehoben. Dies wurde auf Vorschlag der Vertreterin der „Ökologischen und sozialen Siedlung Karlshof“ durchgeführt und entspricht der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Damit wurde dem Radverkehr die Mitbenutzung des Gehwegs erspart, der teilweise in einem schlechten Zustand ist sowie das zweimalige Queren der Fahrbahn. Die Beschilderung der beidseitigen Radwege mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ wurde damals seitens der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt.

 

Gemäß der aktuellen StVO gibt es jetzt zwei Möglichkeiten, den Radverkehr auf (Geh-) Wegen zu führen. Es kann einerseits auf die Beschilderung der Geh- und Radwege verzichtet werden, so dass der Radverkehr wahlweise auf der Fahrbahn oder auf dem vorhandenen sonstigen rechts gelegenen Weg fahren kann. Den sonstigen Weg teilen sich dann Fußgänger und Radfahrer. Es sollten zusätzlich Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht werden zur Verdeutlichung, dass der Radverkehr auch auf der Fahrbahn fahren darf.

Alternativ kann der vorhandene Gehweg mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ versehen werden, so dass der Radverkehr im Schritttempo (7-11 km/h) den Gehweg mitbenutzen kann.

Eine Entscheidung über eine Anordnung fällt die Straßenverkehrsbehörde.

 

 

2. Sollte eine Mitnutzung des Gehwegs bzw. der Gehwege für Radfahrer nicht ermöglicht werden können: Welche Alternativen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in dieser Straße kommen stattdessen in Betracht (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen)?

 

Die Mitnutzung der Gehwege für Radfahrer ist möglich. Die Geschwindigkeit ist in der Medebekstraße auf 50 km/h beschränkt und kann wegen des vorhandenen Linienbusverkehrs nicht weiter herabgesetzt werden, zumal dort auch keine Unfälle bekannt sind.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Ist nicht erfolgt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht in besonderem Maße betroffen sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

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