ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2013/01064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Sitzung des Hauptausschusses am 29.10.2013 bat Herr Rottloff um Mitteilung, wie viele Mitarbeiter/innen regelmäßig pro Jahr einen Aufstiegslehrgang mD / gD absolvieren und ob in diesem Zusammenhang auch Abwanderungsbewegungen von Personal in Umlandgemeinden zu verzeichnen sind.

 

 

 

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Aufstiege von BeamtInnen von Laufbahngruppe 1.2 in Laufbahngruppe 2.1 (ehemals Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst) sowie 2. Angestelltenlehrgang und Abwanderung von Personal in Umlandgemeinden

 

 

Im Zusammenhang mit der 2004 getroffenen Entscheidung des Bürgermeisters, die Aufstiege vom mittleren in den gehobenen Dienst auf die MitarbeiterInnen der ARGE zu begrenzen (als Anreiz zum Wechsel in die ARGE, heute Jobcenter) wurde 53 MitarbeiterInnen ein Aufstieg ermöglicht.

 

Aufgrund ersichtlicher Bedarfe sowie auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung innerhalb der Stadtverwaltung war eine strikte Weiterführung der 2004 getroffenen Entscheidung nicht mehr angezeigt, so dass seit Beginn des Jahres 2013 eine mit dem Bürgermeister und dem Gesamtpersonalrat abgestimmte Übergangsregelung zur Öffnung der Aufstiegsmöglichkeiten vorgenommen wurde.

 

Es werden nun zur (Wieder-)besetzung freigegebene BeamtInnenplanstellen im Eingangsamt der Laufbahngruppe 2.1, Fachrichtung „Allgemeine Dienste“ (Besoldungsgruppe A9 SHBesG  oder A10 SHBesG)  sowie vergleichbare Stellen für Tarifbeschäftigte (Entgeltgruppe 9 TVöD) auf Wunsch der Bereiche und wenn die Tätigkeit sich dafür eignet für aufstiegsinteressierte Tarifbeschäftigte und BeamtInnen des mittleren Dienstes geöffnet. Das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung enthält entsprechende Hinweise.

 

Setzen sich MitarbeiterInnen des mittleren Dienstes in der Bestenauslese durch, für die mit der Stellenbesetzung ein Laufbahnwechsel erfolgt, erhalten die MitarbeiterInnen die Möglichkeit, die entsprechenden Lehrgänge zeitnah zu besuchen. Die Kosten der Qualifizierung trägt im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung der stellenbesetzende Bereich. Im Laufe des Jahres 2013 bis heute sind 2 Tarifbeschäftigte zum Aufstieg zugelassen worden.

 

Ob in diesem Zusammenhang auch Abwanderungsbewegungen von Personal in andere Gemeinden zu verzeichnen sind, kann nicht ausgeschlossen werden, ist aber aufgrund fehlender Information auch nicht belegbar. MitarbeiterInnen, die ihr Arbeitsverhältnis mit der HL kündigen, sind nicht verpflichtet den Grund dafür anzugeben. 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.110 – POS

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Der Personenkreis ist nicht direkt von der Maßnahme betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Haushaltsmittel und Planstelle stehen jeweils zu Verfügung

 

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