ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2013/00692

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage aus dem Kleingartenausschuss vom 28. Februar 2012 TOP 3.1

 

 

 

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1. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, den Kleingärtnervereinen, die unverpachtete Gärten haben, finanziell zu helfen, indem die Pacht gemindert oder erlassen wird, da diese Vereine zusätzliche Kosten dadurch haben, dass sie diese Gärten pflegen müssen?

 

Gem. § 8 der Gemeindeordnung hat die Hansestadt Lübeck ihr Vermögen und ihre Einkünfte nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verwalten. Aufgrund der extrem angespannten Haushaltssituation der Hansestadt Lübeck kommt ein Verzicht auf Pachteinnahmen nicht in Frage. Die Anfrage wurde jedoch zum Anlass für eine genaue Prüfung genommen, in welchen Kleingartenanlagen besonders hohe Leerstände bestehen. Möglicherweise können hier die verbliebenen Kleingartenpächter in andere Anlagen umgesetzt werden, so dass dann ganze Anlagen an die Hansestadt Lübeck zurückgegeben werden. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

 

 

 

2. Besteht die Möglichkeit, dass der Einsatz von 1-Euro-Kräften bei den Kleingärtnervereinen verstärkt wird, die unverpachtete Gärten haben, damit diese Vereine beim Kurzhalten des Nutzpflanzenbegleitgrüns, dem Heckenschnitt und der Baumpflege entlastet werden können? Die 1-Euro-Kräfte könnten dann auch das Obst in den unverpachteten Gärten pflücken und den Lübecker Tafeln zur Verfügung stellen.

 

Um eine adäquate und ständige Betreuung sowie den maßnahmekonformen Einsatz von 1-Euro-Kräften in Kleingärten sicherstellen zu können, müsste nach Aussage des Jobcenters ein Träger gewonnen werden, der über das entsprechende fachkundige Personal und die notwendigen Ressourcen verfügt. Da die Kleingärten über das gesamt Stadtgebiet verteilt sind, ist hier ein nicht unerheblicher Arbeits- und auch Kostenaufwand zu erwarten, um die ständige Anleitung und Betreuung der Teilnehmer der Arbeitsgelegenheit zu gewährleisten. Zu bedenken ist ferner, dass der Träger in der Lage sein muss, mit einem gerade für diese niedrigschwelligen Arbeiten in Betracht kommenden Teilnehmerklientel (z.B. Unzuverlässigkeit, u.U. Suchtproblematik) umzugehen und zu beaufsichtigen. Der Träger muss neben der Betreuung ebenfalls Arbeitsmaterialien und Räumlichkeiten/sanitäre Anlagen für die Teilnehmer zur Verfügung stellen und die Teilnehmer einer solchen Maßnahme auch bei schlechtem Wetter sinnvoll und maßnahmekonform beschäftigen können. Grundsätzlich sind die Fördervoraussetzungen Öffentliches Interesse und Zusätzlichkeit kritisch zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf evtl. per Satzung geregelte

Pflichtaufgaben/Gemeinschaftsaufgaben, die durch die Teilnehmer nicht ausgeübt werden dürfen. Auch das Eigeninteresse der Kleingärtnervereine ist zu berücksichtigen.

Ein Träger, der sowohl die personellen als auch die logistischen Voraussetzungen erfüllt, ist nach Aussage des Jobcenters nicht vorhanden. Eine Durchführung derartiger Arbeitsgelegenheiten durch die Kleingärtnervereine als Träger (respektive eines

Dachverbandes) werden aus den o.a. Gründen für nicht realisierbar gehalten.

Von der Durchführung von Arbeitsgelegenheiten in Kleingärten wird aufgrund von

Vorerfahrungen mit Maßnahmen auf diesem Gebiet und der o.a. Sachverhalte Abstand genommen.


 

 

 

3. Besteht die Möglichkeit, eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Schulen seitens der Verwaltung zu unterstützen?

 

Der Bereich Schule und Sport hat in Zusammenarbeit mir „Lernen vor Ort“ eine

Vereinsdatenbank mit möglichst allen Vereinen Lübecks, die für eine Kooperation mit Schule Interesse zeigen, erstellt. Die Kleingärtnervereine wurden mit aufgenommen. Auf diese Datenbank haben alle Schulen Zugriff und können sich sozusagen Kooperationspartner dort auswählen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

4.401 Schule und Sport

Jobcenter

= Stellungnahmen eingearbeitet

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

 

Begründung:

 

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da keine negativen Auswirkungen zu befürchten sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

 

x

Freiwillig

 

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

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