ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2013/00139

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Haushaltsbegleitbeschluss  der Bürgerschaft vom 29.11.2012

(zu TOP 12.1, Drucksache Nr. 197):

 

„Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur Sitzung im Februar 2013 über die Auswirkungen der Umsetzung der Stufe 3 der Dienstpostenbewertung zu berichten.“

 

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1. Ausgangssituation
 


In der Bürgerschaftssitzung am 29.11.2012 wurde zu Punkt 12.1 Drucksache-Nr. 197 der Beschluss gefasst, die im Rahmen der 2. Dipo-Stufe festgestellten Bewertungen der Planstellen der BereichsleiterInnen und ControllerInnen mit dem Stellenplan 2013 umzusetzen.

 

Gleichzeitig wurde der Bürgermeister beauftragt, bis zur Februar-Sitzung der Bürgerschaft über die Auswirkungen der Umsetzung der Stufe 3 der Dienstpostenbewertung zu berichten.

 

Unter Berücksichtigung des von der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 28.06.2007 zustimmend zur Kenntnis genommenen Berichtes vom 18.04.2007 zur Wiederaufnahme der Dienstpostenbewertung sind von den dort aufgeführten vier Bewertungsschritten zwischenzeitlich 2 Schritte (ehemals mittlerer Dienst im Jahr 2009 und die eingangs genannten Planstellen der Bereichsleitungen und Controllings) stellenplanmäßig umgesetzt worden.

 

Somit folgt nunmehr der 3. Bewertungsschritt, der die Planstellen des ehemaligen gehobenen (jetzt: LG 2.1) und höheren (LG 2.2) Dienstes zum Gegenstand hat. Hierbei sind die Planstellen des feuerwehrtechnischen Dienstes und des Jobcenters (Bewertung erfolgt im Rahmen des 4. Bewertungsschrittes) ausgenommen.

 

 

2. Durchführung des 3. Bewertungsschrittes
 

Unter Zugrundelegung der aktuellen Stellenplandaten ist von einer Gesamtzahl von ca. 280 LG 2.1 und LG 2.2-Planstellen auszugehen. Davon sind alle diejenigen Stellen neu zu bewerten, bei denen sich die Aufgabenzuschnitte seit der letzten Bewertungsaktion im Jahr 1994/95 nicht zuletzt aufgrund organisatorischer Umstrukturierungen bewertungsrelevant verändert haben. Hierbei kann unterstellt werden, dass die Mehrzahl der betroffenen Beamtenstellen betroffen sein wird. Für diese sind dann jeweils aktuelle Stellenbeschreibungen zu fertigen und einer Bewertung zu unterziehen. Geht man davon aus, dass für ca. 70 % der betroffenen Stellen eine veränderte Stellenbeschreibung erstellt wird, wären ca. 200 Bewertungen durchzuführen.

 

Vor dem Hintergrund dieser geschätzten Anzahl erforderlicher Neubewertungen wird folgende grobe Zeitschiene als realistisch angesehen:

 

Januar 2013:

 

Information der Fachbereiche durch den POS mittels Rundschreiben (Auslöser für das Fertigen neuer Stellenbeschreibungen).

 

Februar/März 2013:

 

Fertigen der Stellenbeschreibungen in den Bereichen/Fachbereichen für die Planstellen,

a) bei denen sich der Aufgabenzuschnitt wesentlich verändert hat   oder

b) die bisher nicht bewertet worden sind.

 

April 2013:

 

Übersendung der Stellenbeschreibungen an den POS

 

 

Mai 2013 bis Februar 2014:

 

Auswertung der übersandten Stellenbeschreibungen und Fertigung von Bewertungseinschätzungen im POS.

 


März/April 2014:

 

Erörterung der Bewertungsergebnisse in der Arbeitsgruppe Dienstpostenbewertung und im Bewertungskreis

 

 

Im Anschluss erfolgen die Aufbereitung der Bewertungsergebnisse für den Stellenplan und die Weiterleitung an den Bereich Haushalt und Steuerung zur Aufnahme in den nächsten erreichbaren Haushaltsplan.

 

Unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch  keine Aussagen über etwaige finanzielle Auswirkungen getroffen werden, da diese erst nach Abschluss des Verfahrens bekannt sein werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

neu

Die Maßnahme ist:

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

 

Haushalt und Steuerung  (Zentrales Controlling)

keine Bedenken

 

 

Nein

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht erfolgt, da der Personenkreis nicht direkt betroffen ist.

freiwillig

 

 

 

keine

 

 

 

 

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