Bisherige Ansätze seitens der Verwaltung
Der 5. Regionale Nahverkehrsplan (5. RNVP) als Rahmenplan für die Entwicklung des ÖPNV in Lübeck definiert auch einen Mindeststandard für das Angebot in der Nachtverkehrszeit: In den Wochenendnächten (Freitag auf Samstag bzw. Samstag auf Sonntag) ist ein Nachtverkehr vorgesehen, entweder als Linienverkehr und/oder in flexibler Bedienform (z. B. Linienbedarfsverkehr „Lümo“). Das Angebot soll nicht flächendeckend vorgehalten werden, sondern nur in den Wohn- und Mischgebieten mit erhöhter Dichte sowie den zentralen Gebieten wie der Altstadt.
Die Bürgerschaft hat zum 5. RNVP den Beschluss gefasst, ein Nachtverkehrskonzept zu erstellen, das die Systementscheidung zwischen Linienverkehr und flexiblen Bedienformen (oder Kombinationen) trifft und sich zudem auch an den Bedürfnissen der Gewerbebetriebe orientiert (VO/2024/13416-01).
Im daraufhin erstellen Bericht zum Grobkonzept für den ÖPNV in der Nachtverkehrszeit (VO/2025/14352) hat der ÖPNV-Aufgabenträger gemeinsam mit SWL Mobil eine mögliche Konzeption erstellt, wobei Nachtbuslinien in Kombination mit einer Fortführung des „Lümo“-Angebots vorgesehen waren.
Hintergrund sind hier die systemischen Vor- und Nachteile: Ein reines Nachtbusnetz zur Erschließung aller notwendigen Gebiete wäre mit hohen Kosten für die Hansestadt Lübeck verbunden. Ein reiner Linienbedarfsverkehr hingegen lässt sich aufgrund der räumlichen Struktur der Hansestadt Lübeck nicht sinnvoll auf alle notwendigen Gebiete ausweiten, da bei der ausgedehnten Stadtgröße Lübecks Fahrzeuge für jeweils lange Distanzen gebunden sein könnten und somit dem Gesamtsystem für Fahrtwünsche nicht zur Verfügung stehen könnten. Zudem ist die Zuverlässigkeit des Systems für die Fahrgäste ein Problem, da aufgrund einer hohen Nachfrage alle Fahrzeuge ausgelastet sein können und dann Fahrgästen ggf. kein Fahrtangebot gemacht werden kann. Eine Erhöhung der Fahrzeugflotte ginge ebenfalls mit hohen Kosten einher.
Das Grobkonzept enthielt daher stündliche Nachtbuslinien auf den Hauptachsen, die die Hauptlast des Angebots tragen sollten. Ergänzt werden sollten die Nachtbuslinien um einen Linienbedarfsverkehr, der auch die nicht (betrieblich sinnvoll) im Nachtbusnetz angebundenen Gebiete im Kernbereich erschließt. Die jährlichen Betriebskosten wurden mit ca. 1,4 Mio. EUR/Jahr bis 2,5 Mio. EUR/Jahr abgeschätzt – je nach Umfang der Nachtbuslinien.
Daneben wurde im Grobkonzept auch der Aspekt „ÖPNV-Taxi“ als Grundvariante für das Nachtangebot bzw. als Ergänzung der skizzierten Kombination aus Nachtbus und „Lümo“ detaillierter unter die Lupe genommen. Beim „ÖPNV-Taxi“ handelt es sich um eine Art Bedarfsverkehr, die allerdings die vorhandenen Ressourcen des lokalen Taxigewerbes nutzt. Fahrten mit dem „ÖPNV-Taxi“ werden nach dem Taxitarif abgerechnet, wobei der Fahrgast nur den regulären ÖPNV-Tarif bezahlt und der Differenzbetrag von der ÖPNV-Aufgabenträgerin übernommen wird.
Fazit im Grobkonzept war dabei, dass das „ÖPNV-Taxi“ grundsätzlich eine Option darstellt, aber für eine Implementierung in der Hansestadt Lübeck noch einige Fragen zu klären wären, u. a. zur Zuverlässigkeit des Angebots, zur rechtlichen Ausgestaltung sowie zum Kostenrahmen. Zudem wurde ein zusätzlicher Aufwand in der Verwaltung für die Abwicklung benannt.
Bei einem ergänzenden Einsatz („ÖPNV-Taxi“ in den ansonsten nicht angefahrenen Randbereichen als Anschlussmobilität zu den Nachtbuslinien) wurden anhand einer Fahrgastschätzung und der Taxipreise Betriebskosten im Bereich von ca. 100.000 EUR/Jahr bis 400.000 EUR/Jahr abgeschätzt. Für einen möglichen eigenständigen „ÖPNV-Taxi“-Einsatz im Kerngebiet – anstelle des „Lümo“ – wurden Betriebskosten von ca. 800.000 EUR/Jahr abgeschätzt. Diese Kosten würden sich um Fahrgeldeinnahmen und evtl. Komfortzuschläge reduzieren.
Aufgrund der hohen Kosten für die im Grobkonzept abgeprüften Ansätze Nachtbus, „Lümo“, „ÖPNV-Taxi“ sowie die verschiedenen Kombinationen lautete die Empfehlung jedoch, keinen Nachtverkehr in der Hansestadt Lübeck zu bestellen.
Konzept von SWL Mobil für die Fortführung von „Lümo“
Das Konzept von SWL Mobil für eine Fortführung des „Lümo“-Angebots sieht verschiedene Varianten vor, die stufenweise aufeinander aufbauen. Dabei sind mehrere Variablen zu unterscheiden, die jeweils mit Kosten bewertet wurden. Veränderungen an diesen Variablen führen zu Veränderung der anzusetzenden Kosten.
- Bedienzeiten (nur am Wochenende bzw. an allen Wochentagen)
- Bediengebiet
- Einsatz von Nachtbuslinien
- Zuschlagsregelungen
Diese Variablen werden im Folgenden auf die Erfüllung der Ziele des 5. RNVP bzw. des Grobkonzepts sowie des Haushaltsbeschlusses überprüft.
Gestaltung der Bedienzeiten
Variante | Erfüllung 5. RNVP | Grobkonzept (VO/2025-14352) | Kostenoptimierung (Haushaltsbeschluss) |
1: Wochenende Nächte Fr/Sa und Sa/So von 22:30 Uhr bis 5:00 Uhr | Ja | Nein Das Grobkonzept sieht im Sinne der Bedürfnisse der Gewerbebetriebe ein Nachtangebot auch unter der Woche vor. | Ja Durch den Entfall des Betriebs unter der Woche reduzieren sich die Betriebskosten. |
2: Täglich Nächte Fr/Sa und Sa/So von 22:30 Uhr bis 5:00 Uhr, ansonsten von 22:30 Uhr bis 4:00 Uhr | Übererfüllung | Ja | Eher nein Der Betrieb unter der Woche (tendenziell nachfrageschwächer) erhöht die Betriebskosten. |
Gegenüber dem Status Quo (Wochenende: 20:00 Uhr bis 4:00 Uhr, unter der Woche: 20:00 Uhr bis 1:00 Uhr) sind die Betriebszeiten nach hinten gerückt. Dies ergibt Sinn, um die Betriebsruhe der regulären Linienbusse zu überbrücken und gleichzeitig den Parallelverkehr mit den Bussen im Abendverkehr zu reduzieren. Der Beginn des Angebots um 22:30 Uhr ergibt sich laut SWL Mobil auch aus der Dienstschneidung des Fahrpersonals – ein noch späterer Beginn würde die Kosten hier nicht weiter senken.
Ausgestaltung des Bediengebiets von „Lümo“
Variante | Erfüllung 5. RNVP | Grobkonzept (VO/2025/14352) | Kostenoptimierung (Haushaltsbeschluss) |
a: Kerngebiet bisheriges „Lümo“-Bediengebiet (ohne Stockelsdorf und Bad Schwartau, s. u.) | Eher nein Ein Großteil wird abgedeckt, einige relevante Stadtbereiche bleiben aber ohne Angebot (Moisling, Schlutup Kücknitz, Travemünde). | Eher nein Ein Großteil wird abgedeckt, einige relevante Stadtbereiche bleiben aber ohne Angebot (Moisling, Schlutup Kücknitz, Travemünde). | Nein Der Status Quo wird beibehalten; dadurch findet keine Kostenoptimierung statt. |
a: Kerngebiet b: Moisling zusätzliche Bedienung von Moisling (ohne Niendorf) | Teils Ein Großteil wird abgedeckt, mehrere relevante Stadtbereiche bleiben aber ohne Angebot (Schlutup, Kücknitz, Travemünde). | Teils Ein Großteil wird abgedeckt, mehrere relevante Stadtbereiche bleiben aber ohne Angebot (Schlutup, Kücknitz, Travemünde). | Nein Durch die zusätzlich notwendigen Fahrzeuge steigen die Betriebskosten. |
a: Kerngebiet b: Moisling c: Schlutup zusätzliche Bedienung von Schlutup | Teils Ein Großteil wird abgedeckt, mehrere relevante Stadtbereiche bleiben aber ohne Angebot (Kücknitz, Travemünde). | Teils Ein Großteil wird abgedeckt, mehrere relevante Stadtbereiche bleiben aber ohne Angebot (Kücknitz, Travemünde). | Nein Durch das zusätzlich notwendige Fahrzeug steigen die Betriebskosten. |
Vom Umfang des Bediengebiets abhängig ist auch die Anzahl der benötigten Fahrzeuge. Am Wochenende sind dabei jeweils mehr Fahrzeuge als unter der Woche vorgesehen (für das Kerngebiet in Variante a z. B. vier Fahrzeuge unter der Woche, sieben am Wochenende).
Die Verringerung der Fahrzeuganzahl ohne Anpassung des Bediengebiets würde zu geringeren Betriebskosten, aber auch einer sinkenden Zuverlässigkeit des Angebots führen. Die Fahrzeuge wären häufiger ausgelastet und Fahrtanfragen müssten abgelehnt werden.
Eine Erweiterung von „Lümo“ bis Moisling inkl. Anbindung des Bahnhaltepunkts würde die Betriebskosten erhöhen, allerdings auch zu einer Entzerrung der Fahrtnachfragen beitragen, da nicht alle Umstiege zwischen den Zügen von/nach Hamburg und „Lümo“ am Hauptbahnhof stattfinden. Ein ähnlicher Nutzen wurde auch durch die Verlängerung der Buslinien zum Bahnhaltepunkt Moisling (vgl. VO/2022/11145) erwartet.
Im Rahmen des Förderprojekts „in2Lübeck“ werden seit Anfang 2025 auch Bad Schwartau und Stockelsdorf mit „Lümo“ erschlossen. Sobald die Finanzierung des „Lümo“ gemäß Haushaltsbeschluss Mitte 2026 aus dem städtischen Haushalt übernommen wird, entfällt diese Anbindung wiederum. Eine zusätzliche Bedienung dieser Gebiete (inkl. dann notwendiger, zusätzlicher Fahrzeuge) außerhalb der HL würde zudem dem Ansatz der Kostenoptimierung widersprechen.
Einsatz von Nachtbuslinien
Variante | Erfüllung 5. RNVP | Grobkonzept (VO/2025/14352) | Kostenoptimierung (Haushaltsbeschluss) |
d: Nachtbuslinie nach Travemünde zusätzliche Nachtbuslinie über Kücknitz | Ja Gemeinsam mit „Lümo“ (a, b und c) werden alle relevanten Stadtbereiche angebunden. | Ja Gemeinsam mit „Lümo“ (a, b und c) werden alle relevanten Stadtbereiche angebunden. | Nein Die Kosten für die Nachtbuslinie sind trotz des hohen Nutzens sehr hoch. |
e: Weitere Nachtbuslinien zusätzliche Nachtbuslinien im Kerngebiet | Übererfüllung Im 5. RNVP ist keine „Doppelerschließung“ mit „Lümo“ und Bus vorgesehen. Die Nachtbuslinien können aber die Grundlastübernehmen und so einer Überlastung des „Lümo“ entgegenwirken. | Ja Die Nachtbuslinien dienen als Grundlast, die durch „Lümo“ ergänzt wird. | Nein Die Nachtbuslinien erzeugen zusätzliche Betriebskosten, obwohl die Gebiete bereits mit „Lümo“ erreicht werden. Ohne Nachtbusse kann es allerdings zu Überlastungen kommen. |
Für den Korridor Innenstadt – Kücknitz – Travemünde bietet sich nur der Einsatz einer Buslinie an, die die Nachfrage im Korridor optimal bündeln würde. Ein „Lümo“-Betrieb bis Travemünde würde aufgrund der langen, zurückzulegenden Strecken eine deutliche Erhöhung der Fahrzeuganzahl (und damit der Betriebskosten) nach sich ziehen.
Zuschlagsregelungen
Der 5. RNVP und das Grobkonzept treffen keine Aussagen zu Zuschlagsregelungen. Daher wird diese Variable nicht anhand dieser Planansätze, sondern anhand inhaltlicher Kriterien überprüft. Diese Kriterien stehen dabei in einem Spannungsfeld zueinander:
Zuschlag | Kostendeckungsgrad | Zuverlässigkeit | Attraktivität des Angebots |
Kein Zuschlag | Gering, ca. 2 – 3 % Lediglich normale Fahrgeldeinnahmen werden angesetzt. Ein Großteil der Fahrgäste ist mit Zeitkarten wie dem Deutschlandticket unterwegs. | Gering Es ist mit einer deutlichen Erhöhung der Fahrtanfragen zu rechnen. Bei gleichbleibendem Fahrzeugeinsatz sinkt die Fahrtannahmequote deutlich. | Hoch Ohne Zuschlag ist das Angebot sowohl für Fahrgäste im Freizeitverkehr als auch für Pendelnde sehr attraktiv. Die Fahrzeuge sind voll ausgelastet. Allerdings kann es zu Überlastungen und einer z. T. geringeren Zuverlässigkeit kommen. |
Zuschlag: 2,00 EUR/Fahrt | Gering, ca. 15 % Das Erheben eines Zuschlags erhöht den Kostendeckungsgrad. | Mittel Durch den Zuschlag werden „unnötige“ Fahrten (z. B. Fahrten, die auch mit Fahrrad oder zu Fuß möglich wären), vermieden. Die Fahrtannahmequote ist ausreichend hoch. | Mittel Für Fahrgäste im Freizeitverkehr ist „Lümo“ erheblich günstiger als das Taxi; für regelmäßige Nutzende (z. B. Pendelnde) stellt der Zuschlag allerdings bereits eine gewisse Belastung dar. Die Fahrzeuge sind dennoch gut ausgelastet. |
Zuschlag: 4,00 EUR/Fahrt | Mittel, ca. 20 % Trotz der Verdoppelung des Zuschlags erhöht sich die Kostendeckung nur unwesentlich, da gleichzeitig ein Fahrgastverlust prognostiziert wird. | Hoch Aufgrund des prognostizierten Fahrgastverlustes (gegenüber dem 2-€-Zuschlag) steigt die Fahrtannahmequote und damit die Zuverlässigkeit für die Nutzenden. | Gering Für Fahrgäste im Freizeitverkehr ist „Lümo“ weiterhin günstiger als das Taxi; für regelmäßige Nutzende (z. B. Pendelnde) stellt der Zuschlag allerdings eine hohe Belastung dar. Die Fahrzeuge sind nicht mehr voll ausgelastet. |
Die Frage nach Komfort- bzw. Nachtzuschlägen wird in anderen Regionen unterschiedlich gehandhabt. Manche Systeme wie „hin und wech“ in Neumünster kommen ohne Zuschlag aus, wohingegen an anderer Stelle Zuschläge zum Tragen kommen. In Hamburg-Harburg verkehrt „hvv hop“ mit einem Aufpreis von 2,00 EUR pro Einzelfahrt, es werden aber auch Wochenkarten (10,00 EUR) und Monatskarten (30,00 EUR) angeboten. Ein ähnliches Modell wird auch beim Linienbedarfsverkehr in der Schleiregion („NAHSHUTTLE SMILE24“ im Kreis Rendsburg-Eckernförde) angewendet (Zuschlag pro Fahrt 1,00 EUR, Monatskarte 15,00 EUR).
Ein pauschaler Zuschlag in der Höhe von 4,00 EUR/Fahrt ist insgesamt als vergleichsweise hoch einzuschätzen. Allerdings gibt es Ansätze, z. B. im Rhein-Main-Verkehrsverbund, bei denen neben einem Komfortzuschlag auch kilometerabhängige Entfernungspauschalen hinzukommen (z. B. bei „KNUT“ in Frankfurt 1,00 EUR/Fahrt als Komfortzuschlag sowie 0,30 EUR/Kilometer). Für Fahrten mit einer Länge von 10 Kilometern würde hier also auch insgesamt ein Zuschlag von 4,00 EUR erfolgen, kürzere Fahrten sind hingegen günstiger.
Für die Nachtbuslinien wird ebenfalls ein Zuschlag in gleicher Höhe wie beim „Lümo“ empfohlen. Allerdings sind hier im SWL-Konzept nur die Betriebskosten angegeben, nicht mögliche Fahrgeldeinnahmen. Dies entspricht dem Vorgehen bei anderen Ausweitungen des Busangebots (z. B. Ausweitung im Zuge des Bahnhaltepunkts Moisling).
Im Busverkehr sind Zuschläge in den Nachtbussen deutschlandweit hingegen inzwischen selten. Nur noch einzelne Städte wie beispielsweise Kaiserslautern oder Siegen erheben einen Zuschlag bzw. fahren in einem besonderen Nachttarif. Im Schleswig-Holstein-Tarif ist ein Zuschlag im Busverkehr bisher nicht vorgesehen. Hier müsste zunächst geklärt werden, ob eine Anpassung der Tarifbestimmungen sowie der Vertriebswege möglich wäre. Bei einem Verkauf des Zuschlags im Bus ist mit einer erheblichen Verlängerung der Einstiegszeiten an den Haltestellen zu rechnen.
Fazit
Die Ansätze von SWL Mobil sind inhaltlich grundsätzlich nachvollziehbar und zeigen die verschiedenen Varianten, unter denen das „Lümo“-Angebot weitergeführt werden könnte. Die Ausgestaltung von Bediengebiet, Bedienzeiten und Zuschlagsregelung geben dabei den Kostenrahmen vor.
Aus den dargestellten Varianten erscheinen folgende Kombinationen aus Sicht der bisher im 5. RNVP und im Grobkonzept gewählten Ansätze inhaltlich am zielführendsten (sortiert nach Betriebskosten):
Planung | Bedienzeiten | Räumlicher Umfang „Lümo“ | Nachtbuslinien bis | Betriebskosten |
1a (Beibehalt Status Quo, nur am Wochenende) | Wochenende | Kerngebiet | - | Ca. 425.000 EUR/Jahr |
2a (Beibehalt Status Quo) | Täglich | Kerngebiet | - | Ca. 700.000 EUR/Jahr |
1abcd (5. RNVP) | Wochenende | Kerngebiet, Moisling, Schlutup | Travemünde | Ca. 810.000 EUR/Jahr |
2abcd (5. RNVP, täglich) | Täglich | Kerngebiet, Moisling, Schlutup | Travemünde | Ca. 1.503.000 EUR/Jahr |
2abcde (Grobkonzept, Variante) | Täglich (Nachtbusse außer nach Travemünde nur am Wochenende) | Kerngebiet, Moisling, Schlutup | Travemünde Sereetzer Weg Eichholz Hochschulstadtteil Bahnhof Moisling | Ca. 1.748.000 EUR/Jahr |
2abcde (Grobkonzept, vollständig) | Täglich | Kerngebiet, Moisling, Schlutup | Travemünde Sereetzer Weg Eichholz Hochschulstadtteil Bahnhof Moisling | Ca. 2.168.000 EUR/Jahr |
Auch wenn die genannten Betriebskosten noch durch Fahrgeldeinnahmen und evtl. Komfort- bzw. Nachtzuschläge reduziert werden, zeigen sich bei allen Varianten dennoch hohe Kosten, die bei einer Weiterbestellung durch die Hansestadt Lübeck zu tragen wären. Insbesondere die Varianten, die sich am Grobkonzept orientieren und einen zeitlich umfassenden Betrieb von „Lümo“ und Nachtbus vorsehen, schlagen hier mit Kosten im Millionenbereich deutlich zu Buche.
Die kostengünstigste Variante wäre die Variante 1a, d. h. ein „Lümo“-Betrieb nur am Wochenende und auch nur im Kerngebiet mit Betriebskosten von ca. 425.000 EUR/Jahr.
Analog zu den Überlegungen im Grobkonzept wäre anstelle des „Lümo“ auch ein Einsatz eines „ÖPNV-Taxis“ grundsätzlich möglich, wenn auch mit einigen offenen Fragen verbunden. Im Grobkonzept wurden für einen „ÖPNV-Taxi“-Betrieb analog zum Status Quo beim „Lümo“ Betriebskosten von ca. 800.000 EUR/Jahr abgeschätzt. Diese Kosten ergeben sich aus dem aktuell gültigen Taxitarif sowie den Leistungsparametern des aktuellen „Lümo“-Betriebs (Anzahl der Fahrgäste, durchschnittliche Fahrtlänge), wobei zukünftige Änderungen am Taxitarif (z. B. Einführung von Festpreisen) zu Anpassungen führen würden. Analog zu den „Lümo“-Überlegungen hätten Komfortzuschläge auch hier Auswirkungen auf den Ausgleichsbetrag, den die Hansestadt Lübeck übernehmen müsste. Im Vergleich lägen die Kosten für die Hansestadt Lübeck (ohne Einnahmen) für ein „ÖPNV-Taxi“ höher als für „Lümo“.
Andere Stellschrauben, um zu einer nennenswerten weiteren Kostenreduzierung beizutragen, ergeben sich aus Sicht der Verwaltung nicht. Erst mit der Marktreife von autonomen Fahrzeugen, wie von SWL Mobil ausführlicher in Anlage 1 beschrieben, wäre ein gewisses Kostenreduzierungspotenzial vorhanden. Der Markt und evtl. Förderungsmöglichkeiten werden beobachtet. Die Hansestadt Lübeck als ÖPNV-Aufgabenträger ist daneben Teil einer Arbeitsgruppe des Landes zum autonomen Fahren, die dazu beitragen soll, autonomes Fahren in Schleswig-Holstein zügig in einen ÖPNV-Regelbetrieb zu integrieren. Überlegungen zu besonders geeigneten Korridoren werden angestellt.
Angesichts der hohen Kosten empfiehlt die Verwaltung – wie bereits in VO/2025/14352 – weiterhin keine Umsetzung eines Nachtverkehrsangebots in der Hansestadt Lübeck ab 01.01.2027.
Ein anderslautender politischer Beschluss müsste bis Ende Juni 2026 erfolgen, damit SWL Mobil ausreichend Zeit für die Vorbereitung des Weiterbetriebs bliebe.