Vorlage - 2024/13703-01-01  

Betreff: Zwischenbericht: Barrierefreier Tourismus in Travemünde
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeBezüglich:
VO/2024/13703-01
Federführend:2.830 - Kurbetrieb Travemünde Bearbeiter/-in: Kirchhoff, Uwe
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
18.06.2025 
16. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.06.2025 
35. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.06.2025 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antrag des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)": Barrierefreier Tourismus in Travemünde in der Bürgerschaft am 30.01.2025 (VO/2024/13703-01):

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft ein Konzept vorzulegen, das die Attraktivität Travemündes als Tourismusstandort für behinderte Menschen erhöht. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere die Möglichkeiten der Strandnutzung und des - Zuganges u.a. mit baulichen Maßnahmen erweitert und verbessert werden. Der Auftrag schließt insofern an das TEK 2030 und die dort definierten Qualitätskriterien an.

 

Die Verwaltung wird gebeten, dabei folgende Aspekte zu berücksichtigen:

 

  1. Zugänglichkeit: Barrierefreie Zugänge zu den Stränden bis in die Ostsee, auch durch geeignete Einrichtungen.

 

  1. Ausstattung: Umsetzung von speziellen Angeboten und Hilfsmitteln für die genannte Zielgruppe. Unter anderem rollstuhlgerechte Umkleidekabinen, barrierefreie Duschmöglichkeiten, Vorrichtungen mit denen mobilitätseingeschränkte Menschen ins Wasser gelangen, barrierefreie Strandkörbe (in Kooperation mit den Strandkorbvermietern).

 

  1. Information: Aufnahme von zielgruppengerechten Informationen zum erweiterten Angebot in die bestehenden Informationsmaterialien/-medien zum Tourismusstandort Travemünde.

 

  1. Kooperation: Einbindung von relevanten Institutionen und Verbänden, wie z.B. den Beirat für Menschen mit Behinderungen in die Entwicklung und ggf. spätere Fortschreibung des Konzepts, um eine möglichst praxistaugliche Gestaltung im Interesse von Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Ebenfalls ist eine enge Einbindung von Kurbetrieb Travemünde und Lübeck und Travemünde Marketing GmbH vorzusehen.

 

 

Das Konzept soll bis zum ersten Quartal 2025 vorgelegt werden und für die vorgeschlagenen Maßnahmen jeweils ausweisen, welcher finanzielle Aufwand damit verbunden ist (laufender Haushalt und/oder investiv). Soweit Maßnahmen im Rahmen vorhandener Budgets realisiert werden können, sollte eine Umsetzung möglichst bereits zum Beginn der Saison 2025 erfolgen können. Für Maßnahmen, die in 2025 haushälterisch nicht zu ordnen sind, soll optional der finanzielle Rahmen für eine Einstellung in den Haushalt 2026 definiert werden.


Begründung

Die öffentliche touristische öffentliche Infrastruktur im Seebad Travemünde wurde in den letzten Jahrzehnten umfassend erneuert, so wurden die Strand-, Priwall und Travepromenade, die Vorderreihe und die Kurgartenstraße, der Brügmanngarten, der Godewindpark sowie diverse WC-Anlagen attraktiv neugestaltet und modernisiert.

 

Als Seeheilbad verfolgt Travemünde seit jeher das Ziel, auch Menschen mit Behinderungen die ungehinderte Nutzung der öffentlichen Kuranlagen zu ermöglichen. Daher wurden alle genannten Bauvorhaben stets unter der Beachtung der barrierefreien Bauausführung realisiert. Zu allen öffentlichen Kuranlagen wurden hierbei u. a. barrierefreie Rampen und Zugänge geschaffen, taktile Wegweisungen wurden in die Wegeführungen integriert. Auch die Befreiung bzw. Vergünstigung von Menschen mit Behinderung sowie deren Begleitpersonen von der Kurabgabe und der Strandbenutzungsgebühr unterstreicht die soziale Ausrichtung des Seebades.

 

Dennoch ist es ratsam, die vorhandenen Einrichtungen regelmäßig auf eine optimale Barrierefreiheit zu überprüfen. Der o.g. Bürgerschaftsbeschluss liefert hierzu den aktuellen Anlass.

 

Um die Expertise der für einen barrierefreien Tourismus relevanten Institutionen und Verbände zu einem sehr frühen Stadium einzubinden und für Anregungen und Erfahrungen zu nutzen, hat der Kurbetrieb Travemünde die Vertreterinnen und Vertreter der DLRG, der Strandkorbvermietungen, des Behindertenbeirates, der Travemünder Wirtschaftsgemeinschaft, des Ortsrates, der LPA, der LTM und des KBT am 25.03.2025 zu einem Workshop eingeladen. Dank der engagierten Mitarbeit aller Teilnehmenden lieferte der Workshop wertvolle Anregungen und Hinweise, um das Angebot für behinderte Menschen im Seebad Travemünde weiter zu verbessern.

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen lassen sich hierzu in 4 Themenbereiche clustern:

 

  1. Infrastruktur

Es wurden zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der Infrastruktur, wie die Anschaffung barrierefreier Strandkörbe, optimierte Strandzugänge bis an die Wasserkante sowie barrierefreie Duschen und Umkleidemöglichkeiten, unterbreitet. Auch soll die Anzahl der barrierefreien Strandzugänge zu allen Stränden erhöht werden.

 

  1. Serviceangebot

Zum Themenbereich der Verbesserung des Serviceangebotes für Menschen mit Behinderung gehört u. a. die weitere Ausweisung von Behindertenparkplätzen aber auch ein betreutes Badeangebot speziell für Menschen mit Behinderung.

 

  1. Kommunikation

Im dritten Themenbereich geht es um die Kommunikation der entsprechenden Angebote. Hierzu wurde u. a. angeregt die WC- Beschilderung zu verbessern und die Darstellung der speziellen Angebote auch digital in den jeweiligen Medien, wie z. B. den Ostsee Guide oder auf den Kommunikationsmedien der LTM, entsprechend darzustellen.


 

  1. Zertifizierung „Reisen für Alle“

Die Zertifizierung nach dem bundesweiten Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ ermöglicht es, Gästen verlässliche und geprüfte Informationen zur Barrierefreiheit touristischer Angebote bereitzustellen. Durch die externe Erhebung vor Ort und die Bewertung anhand einheitlicher Qualitätskriterien wird Transparenz geschaffen, die Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen eine selbstbestimmte Reiseplanung ermöglicht. Dies trägt zur Förderung von Inklusion und Qualität im Tourismus bei und stärkt die Positionierung des Angebots als barrierefrei und gastfreundlich.

 

Im nächsten Schritt werden die Einzelmaßnahmen kalkuliert und entsprechend priorisiert. Einige Maßnahmen können noch in diesem Jahr umgesetzt werden. So können die ersten Strandzugänge, die bis ans Wasser führen, in diesem Jahr auf dem Priwall und der Stadtseite realisiert werden. Auch haben einige Strandkorbvermieter bereits Strandkörbe für rollstuhlfahrende Gäste angeschafft.

 

Maßnahmen, die auf Grund des Finanzbedarfes nicht über den Wirtschaftsplan 2025 des Kurbetriebes realisiert werden können, werden in den Wirtschaftsplan 2026 des Kurbetriebes Travemünde (Maßnahmen 1 und 2) und der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (Maßnahmen 3 und 4) verankert. Das von der Bürgerschaft zu beschließende Konzept, mit detaillierten Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen und den jeweiligen Kostenkalkulationen, wird mit den Wirtschaftsplänen zu den Haushaltsberatungen 2026 vorgelegt.


Anlagen

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Stammbaum:
VO/2024/13703   AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Bernhard Simon (CDU), AM Heike Stegemann (FDP): Dringlichkeitsantrag Barrierefreier Tourismus in Travemünde   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2024/13703-01   Antrag des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)": Barrierefreier Tourismus in Travemünde   2.830 - Kurbetrieb Travemünde   Antrag eines Ausschusses/Beirates
2024/13703-01-01   Zwischenbericht: Barrierefreier Tourismus in Travemünde   2.830 - Kurbetrieb Travemünde   Bericht öffentlich