Beschluss der Bürgerschaft vom 30.01.2025
„Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft ein Konzept vorzulegen, das die Attraktivität Travemündes als Tourismusstandort für behinderte Menschen erhöht. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere die Möglichkeiten der Strandnutzung und des - Zuganges u.a. mit baulichen Maßnahmen erweitert und verbessert werden. Der Auftrag schließt insofern an das TEK 2030 und die dort definierten Qualitätskriterien an.
Die Verwaltung wird gebeten, dabei folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Zugänglichkeit: Barrierefreie Zugänge zu den Stränden bis in die Ostsee, auch durch geeignete Einrichtungen.
- Ausstattung: Umsetzung von speziellen Angeboten und Hilfsmitteln für die genannte Zielgruppe. Unter anderem rollstuhlgerechte Umkleidekabinen, barrierefreie Duschmöglichkeiten, Vorrichtungen mit denen mobilitätseingeschränkte Menschen ins Wasser gelangen, barrierefreie Strandkörbe (in Kooperation mit den Strandkorbvermietern).
- Information: Aufnahme von zielgruppengerechten Informationen zum erweiterten Angebot in die bestehenden Informationsmaterialien/-medien zum Tourismusstandort Travemünde.
- Kooperation: Einbindung von relevanten Institutionen und Verbänden, wie z.B. den Beirat für Menschen mit Behinderungen in die Entwicklung und ggf. spätere Fortschreibung des Konzepts, um eine möglichst praxistaugliche Gestaltung im Interesse von Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Ebenfalls ist eine enge Einbindung von Kurbetrieb Travemünde und Lübeck und Travemünde Marketing GmbH vorzusehen.
Das Konzept soll bis zum ersten Quartal 2025 vorgelegt werden und für die vorgeschlagenen Maßnahmen jeweils ausweisen, welcher finanzielle Aufwand damit verbunden ist (laufender Haushalt und/oder investiv). Soweit Maßnahmen im Rahmen vorhandener Budgets realisiert werden können, sollte eine Umsetzung möglichst bereits zum Beginn der Saison 2025 erfolgen können. Für Maßnahmen, die in 2025 haushälterisch nicht zu ordnen sind, soll optional der finanzielle Rahmen für eine Einstellung in den Haushalt 2026 definiert werden.“
Workshops und Ergebnis
Zur Erarbeitung eines Konzeptes zur Verbesserung der Strandzugänge und der Überwege im Strandbereich im Sinne der Barrierefreiheit des Seebades Travemünde wurden die relevanten Interessenvertretungen und Fachverbände (Beirat für Menschen mit Behinderung, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Strandkorbvermietungen, Travemünder Wirtschaftsgemeinschaft, Ortsrat Travemünde, Lübeck Port Authority, Lübeck und Travemünde Marketing GmbH und Kurbetrieb Travemünde) zu zwei Workshops im Frühjahr und Spätherbst 2025 eingeladen. Ziel war es, die Expertise und Erfahrungen der beteiligten Institutionen zu integrieren und konkrete Verbesserungsvorschläge zu entwickeln.
Der erste Workshop im Frühjahr 2025 lieferte wertvolle Hinweise und Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Bereich der Strände. Ergänzend wurden im Sommer 2025 weitere Informationen durch sachkundige Leistungsträger:innen sowie von betroffenen Gästegruppen eingeholt. Diese Rückmeldungen flossen in die Ausarbeitung eines Maßnahmenplanes ein. Der zweite Workshop, der am 15. Dezember 2025 stattfand, ermöglichte eine vertiefte Diskussion und Abstimmung des Maßnahmenplanes mit den beteiligten Akteuren.
Maßnahmenplan und Kosten
Die Grundidee des Maßnahmenplanes besteht in der Schaffung eines gut beschilderten Wegesystems zu den barrierefreien Zugängen der jeweiligen Strandbereiche. Dieses leitet die Gäste von den Ankunftspunkten über die Promenaden und den Strand bis zur Wasserkante. Dabei stehen neben der Beschilderung die Schaffung barrierefreier Zugänge zum Strand sowie die Bereitstellung geeigneter Ausstattungen und Hilfsmittel für mobilitätseingeschränkte Personen im Mittelpunkt.
Sowohl für die Stadtseite als auch für den Priwall wird jeweils ein barrierefreier Strandabschnitt geschaffen, der optimal in das bestehende innerörtliche Wegeführungssystem integriert wird. Wie bereits im Zwischenbericht vom Juni 2025 (VO/2024/13703-01-01) erläutert, wurden die einzelnen Maßnahmen für beide Seiten in vier Themenbereiche gegliedert:
- Infrastrukturmaßnahmen
- Barrierefreier Strandübergang bis zur Wasserkante 60 TEUR
- Wassernahe befahrbare Aufenthaltsinsel, ggf. verschattet 15 TEUR
- Barrierefreie Stranddusche 14 TEUR
- Barrierefreie Umkleide 7 TEUR
- Strandrollstuhl 8 TEUR
- Taktile Elemente (z. B. Orientierung für Sehbehinderte) 12 TEUR
- Serviceangebote
- Betreutes Badeangebot (ggf. ehrenamtlich organisiert)
- Barrierefreie Strandkörbe (in Kooperation mit den Strandkorbvermietungen)
- Kommunikation
- Beschilderung barrierefreier Routen im Strandbereich 10 TEUR
- Grafische Darstellung der barrierefreien Angebote und 5 TEUR
Bewerbung in digitalen Medien und Tourist-Information
- Zertifizierung „Reisen für Alle“
- Bundesweites Kennzeichnungssystem für barrierefreie Angebote 5 TEUR
Gesamtkosten der Maßnahmen: 136 TEUR
Fazit
Das Konzept fokussiert auf barrierefreien Strandzugängen, geeigneter infrastruktureller Anpassungen sowie einer zielgruppengerechten Information über das erweiterte Angebot. Durch die Einbindung relevanter Fachverbände und der konsequenten Orientierung an den Zielen des TEK 2030 wird eine nachhaltige Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Strände für Menschen mit Behinderungen erreicht. Die Umsetzung stärkt die Inklusion und etabliert das Seebad Travemünde als Vorbild für barrierefreien Tourismus in der Region.