Vorlage - VO/2023/12386  

Betreff: Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Kameradschaftskassen)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lemsky, Sebastian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
19.09.2023 
1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat (konstituierende Sitzung) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.09.2023 
3. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.09.2023 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Plan-Ist-Vergleiche 2022
Anlage 2 - Einnahme-Ausgabepläne 2024

Beschlussvorschlag

1.   Die Einnahme- und Ausgaberechnungen der Lübecker Freiwilligen Feuerwehren

werden für das Haushaltsjahr 2022 in der Form der Plan-Ist-Vergleiche

zur Kenntnis genommen.

 

2.  Den beigefügten Einnahme- und Ausgabeplänen der Lübecker Freiwilligen Feuerwehren wird für das Haushaltsjahr 2024 zugestimmt.

 

Die vorstehenden Beschlussvorschläge beziehen sich auf die folgenden Freiwilligen Feuerwehren:

 

ssau    • Kronsforde  • Schlutup

nischburg   • Krummesse    Schönböcken

Dummersdorf   cknitz   • Siems

Genin    • Moisling    Travemünde

Groß Steinrade   • Moorgarten   • Vorwerk

Innenstadt    • Niendorf   • Wulfsdorf-Vorrade

Israelsdorf     Padelügge-Buntekuh

Ivendorf    • Priwall


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 2a Abs. 3 und 5 des Brandschutzgesetzes für Schleswig-Holstein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

entfällt

 


Begründung

Auf der Grundlage von § 2a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der

Feuerwehren (Brandschutzgesetz BrSchG) in Verbindung mit den Satzungen für die Sondervermögen der Hansestadt Lübeck für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Satzung) besteht bei jeder Freiwilligen Feuerwehr der

Hansestadt Lübeck zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse.

 

Nach § 2 der o. a. Satzung bestehen die Einnahmen der Kameradschaftskassen aus Zuwendungen der Gemeinde, Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, aus Einnahmen aus der Durchführung von Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehren sowie aus

sonstigen Einnahmen und Beiträgen der fördernden Mitglieder. Die Ausgaben sind nach § 1

der Satzung ausschließlich für die Pflege der Kameradschaft zweckgebunden zu verwenden.

 

§§ 2a Abs. 2 und 3 BrSchG / § 4 Abs. 3 der Satzung sehen vor, dass vom Wehrvorstand

der Freiwilligen Feuerwehr ein Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr aufgestellt wird, der von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr zu beschließen ist.Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt nach Zustimmung der Bürgerschaft in Kraft. Die in derAnlage beigefügten Einnahme- und Ausgaberechnungen (2022) und Einnahme- und Ausgabepläne (2024) wurden von den Mitgliederversammlungen der jeweiligen FreiwilligenFeuerwehren beschlossen.

 

Zu Beschlussvorschlag 1

Nach Abschluss des Haushaltsjahres wird vom Wehrvorstand jeder Freiwilligen Feuerwehr

gem. § 2a Abs. 5 BrSchG / § 10 der Satzung eine Einnahme- und Ausgaberechnung aufgestellt und auf Antrag der Kassenprüfer:innen von den Mitgliederversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren beschlossen.

 

Die Prüfung der Kameradschaftskasse erfolgt nach § 10 Abs. 3 der Satzung jährlich durch zwei Kassenprüfer:innen, die von den Mitgliederversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren aus ihrer Mitte gehlt werden. Die Einnahme- und Ausgaberechnungen sind der Bürgerschaft vorzulegen.

 

Zu Beschlussvorschlag 2

Die Einnahme- und Ausgabepläne der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehrenwerden für das Haushaltsjahr 2024 zur Zustimmung durch die Bürgerschaft vorgelegt.Mit der Zustimmung treten die Einnahme- und Ausgabepläne in Kraft (§ 4 Abs. 3 der Satzung)
 


Anlagen

Einnahme- und Ausgaberechnungen (Plan-Ist-Vergleiche) 2022

Einnahme- und Ausgabepläne für 2024
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Plan-Ist-Vergleiche 2022 (3398 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Einnahme-Ausgabepläne 2024 (3611 KB)