Vorlage - 2023/12322-01-01  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Linke & GAL, SPD & FW, CDU, FDP, Unabhängige-Volt-Partei: AT zu VO/2023/12322-01 Kinderbetreuung - Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und zu pflegenden Angehörigen für Kommunalpolitiker:innen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW
Bearbeiter/-in: Döring, Nicolas  Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
   Geschäftsstelle der FDP Fraktion
   Geschäftstelle LINKE & GAL
   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

r Ausschuss- und Bürgerschaftsmitglieder mit Betreuungsbedarf für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und für pflegebedürftige Familienangehörige nach individuellem Bedarf werden folgende Optionen angeboten, um die Teilnahme an Sitzungen und Terminen zu ermöglichen. Die Verwaltung berichtet hierzu in der diesjährigen August-Sitzung der Bürgerschaft über den Stand der Umsetzung und ob ggf. noch Punkte angepasst werden müssen.

 

a)  Eine Erstattung von nachgewiesenen Betreuungskosten, die aufgrund des Ehrenamtes entstehen, erfolgt auf Antrag für die Teilnahme an Ausschuss-, Fraktions- und Bürgerschaftssitzungen inklusive den Vorbesprechungen und darüber hinaus auch für die Teilnahme an Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes stehen.

 

b)   Es wird bei Bedarf eine vor-Ort-Betreuung während der Gremien-Sitzungen durch Tagespflegepersonen, sozialpädagogische Assistenz oder höher qualifizierte erzieherische Berufsangehörige unter Einhaltung eines Betreuungsschlüssels 1:5  angeboten (analog zur Kindertagespflege). Sicherzustellen ist, dass eine zweite Person in Sicht- und Rufweite der Betreuung ist, wenn die Betreuung nicht in unmittelbarer Nähe zum Sitzungsort stattfindet. Diese kann, aber muss keine pädagogische Qualifizierung haben. Der Bedarf ist mindestens 24h vorher an die Verwaltung zu melden. 

 

Eingeladenen Gästen (z.B. Sachkundige oder Betroffene) und Mitarbeitenden der Verwaltung, die themenbezogen an den Sitzungen teilnehmen, steht es frei, das Angebot ebenfalls in Anspruch zu nehmen. Weitere Gäste können dieses Angebot nur nutzen, wenn es ohnehin stattfindet.

 

Die Vor-Ort-Betreuung erfolgt in städtischen Räumlichkeiten in der Nähe des Sitzungsortes . Es wird für die Zeit der Betreuung ein ausreichend großer Raum je nach Verfügbarkeit bei der raumvergebenden Stelle reserviert und mit kindgerechtem Material (Spielzeugkiste, Malutensilien etc.) ausgestattet.

 

r die Beauftragung der Kinderbetreuung nach Anmeldung eines Bedarfs sowie die Bereitstellung des Raumes inkl. Material für die Betreuung ist die Verwaltung verantwortlich.

Die angemessenen Kosten pro betreutem Kind werden von der Betreuungsperson der Verwaltung direkt in Rechnung gestellt. Die Kosten werden aus dem Haushalt des BdB getragen.

 

c)   Sollte die Kinderbetreuung zu Hause kurzfristig ausfallen, kann eine Ersatzbetreuung durch Tagespflegepersonen via Rufbereitschaft zu Hause angefordert werden. Die Verwaltung hält dazu eine Liste mit qualifizierten Kindertagespflegepersonen vor, die sich bereit erklärt haben, für eine kurzfristige Kinderbetreuung nicht nur im Rathaus, sondern auch zu Hause bei den zu betreuenden Kindern zur Verfügung zu stehen und von den Sorgeberechtigten angefragt werden können. Auftraggebende sind in diesem Falle die sorgeberechtigten Personen, die die häusliche Betreuung beauftragen. Sie sind auch für die Vergütung zuständig, können diese Kosten aber gemäß Ziffer 1 oben auf Antrag erstattet bekommen.

 

Die Verwaltung führt 24 Monate nach Beginn der Beschlussumsetzung eine schriftliche Evaluierung aller oben genannten Maßnahmen durch und berichtet in der Bürgerschaft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, sich beim Land für eine Überarbeitung der Entschädigungsverordnung dahingehend einzusetzen, dass eine gleichzeitige Inanspruchnahme nach §13 entgangener Arbeitsverdienst bzw. Verdienstausfallentschädigung und nach §14 Erstattung von Betreuungskosten möglich wird.


 


Begründung

 

Die bisherigen gesetzlichen Regelungen für ehrenamtliche Mandatsträger:innen und an der Kommunalpolitik interessierte Menschen für die außerhalb regulärer Kita-Betreuungszeiten liegenden Sitzungsterminen Kinderbetreuungskosten erstattet zu bekommen, sind unzureichend oder bestehen gar nicht. In der Folge führt dies dazu, dass ehrenamtlich Engagierte mit betreuungspflichtigen Kindern durch das Ehrenamt Kinderbetreuungskosten haben, die Menschen ohne betreuungspflichtige Kinder nicht haben.

Gleiches gilt für Menschen mit zu pflegenden Angehörigen.

Dieser Ungleichbehandlung soll mit dem o.g. Antrag begegnet werden, damit alle Menschen gleichermaßen die Chance haben, sich in unserer Demokratie kommunalpolitisch zu engagieren.

Eine Evaluierung wird für notwendig erachtet, um rückblickend sehen zu können, welche der beschlossenen Maßnahmen sich bewährt haben.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
2023/12322-01-01   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Linke & GAL, SPD & FW, CDU, FDP, Unabhängige-Volt-Partei: AT zu VO/2023/12322-01 Kinderbetreuung - Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und zu pflegenden Angehörigen für Kommunalpolitiker:innen   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   interfraktioneller Antrag
3/12322-01-01-01   Bericht zu VO/2023/12322-01-01 betr. Kinderbetreuung - Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und zu pflegenden Angehörigen für Kommunalpolitiker:innen - Beschluss der Bürgerschaft vom 29.06.2023   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Bericht öffentlich