Vorlage - VO/2023/12313  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Einführung einer Verpackungssteuer in Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
31.08.2023 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2023 - 2028) an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.09.2023 
3. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028) zurückgestellt   
10.10.2023 
4. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur Haushaltssitzung am 28.09.2023 ein Konzept zur Einführung einer Verpackungssteuer in Lübeck zur Entscheidung vorzulegen.

 

Das Konzept soll sich bzgl. der Steuersätze und -erhebung an Umsetzung und Erfahrungen in der Universitätsstadt Tübingen orientieren.

 

Die Einführung der Verpackungssteuer soll im ersten Halbjahr 2024 erfolgen und das erwartete Steueraufkommen entsprechend im Haushaltsentwurf für 2024 berücksichtigt sein.
 

 

 


Begründung

Der Bürgermeister hat der Bürgerschaft am 26.08.2021 empfohlen, für eine Einführung der Verpackungssteuer in Lübeck die anhängigen Klagen gegen eine Verpackungssteuer in Tübingen abzuwarten (VO/2020/09006-02). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat hierzu inzwischen mit seinem Urteil vom 24.05.2023 letztinstanzlich entschieden, dass Städte und Gemeinden eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einweg-Take-Away-Verpackungen erheben dürfen.

 

Seit Jahren steigt die Menge des Verpackungsmülls kontinuierlich an. Allein in Deutschland werden jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht. Das primäre Ziel einer Verpackungssteuer ist die Reduzierung dieses Müllaufkommens durch ökonomische Anreize für Verbraucher*innen, stattdessen Mehrwegverpackungen zu nutzen (Lenkungswirkung). Die Anreizwirkung der Verpackungssteuer wird durch die Verpflichtung für Gastronomiebetriebe begünstigt, seit Anfang 2023 Mehrwegverpackungen anbieten zu müssen. Diese Müllvermeidung trägt nicht nur direkt zum Klima-, Natur-, Meeres- und Ressourcenschutz bei, sondern wirkt auch der Vermüllung des Stadtbildes entgegen. 

 

Ein weiteres Ziel einer Verpackungssteuer ist eine verursachergerechtere Verteilung der Entsorgungskosten des Mülls aus Einwegverpackungen. Diese Kosten sind erheblich. So hat der Verband Kommunaler Unternehmen die Kosten für die Müllentsorgung von Einwegprodukten aus Plastik in Lübeck auf ca. 12 € je Einwohner*in und Jahr geschätzt. Diese Kosten werden heute zum Teil durch die Müll- und Straßenreinigungsgebühren der Lübecker*innen, zum Teil aber auch durch den Haushalt der Hansestadt getragen.

 


 


Anlagen