Vorlage - VO/2023/11834-01  

Betreff: Beantwortung der Anfrage des BM Antje Jansen (GAL) zur Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2023/11834
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Drescher, Thorsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
30.03.2023 
39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des BM Antje Jansen (GAL) zur Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter (VO/2023/11834)


Begründung

 

Frage 1

Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (umA) kamen 2020, 2021 und bisher in 2023 in Lübeck an?

 

Antwort

 

Kalenderjahr 2020:

23 umA

Kalenderjahr 2021:

26 umA

Kalenderjahr 2022:

70 umA

Januar 2023:

13 umA

 

 

Frage 2

Konnten die Anzahl der Jugendwohneinrichtungen und die Aufnahmekapazitäten im Zuge der gestiegenen Zahl und entsprechend der noch zu erwartenden Ankunft von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten erhöht werden? Wenn ja, um wie viele Plätze und neue Jugendwohneinrichtungen?

 

Antwort

Grundsätzlich orientiert sich der Bedarf für die Schaffung von Jugenwohneinrichtungen an allen jungen Menschen, die im Rahmen der stationären Hilfe untergebracht werden müssen. Lediglich bei der Bereitstellung von Plätzen im Rahmen der Inobhutnahme erfolgt eine gesonderte Betrachtung der Bedarfslage von unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen.

Das Angebot an vollstationären Plätzen konnte im Dezember 2021 um eine Wohngruppe mit zehn Plätzen für Kinder und Jugendliche von 6-18 Jahren erweitert werden. Für 2023 ist die Eröffnung einer weiteren Wohngruppe mit sieben Plätzen für Kinder von 6-14 Jahren geplant. In beiden Gruppen können auch umA aufgenommen werden.

Angesichts der aktuell steigenden umA-Zahlen wurden auf Grundlage aktueller Vorgaben des Landesjugendamtes Gespräche mit den Lübecker Trägern stationärer Jugendhilfe aufgenommen, um eine weitere Ausweitung der Kapazitäten zu erarbeiten. In diesem Rahmen sind neun weitere Plätze geplant, davon sechs im Rahmen des Trägereigenen Wohnraumes (TEW). Darüber hinaus läuft die Akquise einzelner Jugendhilfeträger r die Anmietung weiterer geeigneter Wohnung für den TEW.

Die Kapazitäten der Inobhutnahme für männliche Jugendliche wurden in Absprache mit dem Landesjugendamt temporär von neun auf insgesamt 15 Plätze erhöht.

 

 

Frage 3

Wie viele umA sind zur Zeit in Vormundschaft?

  • bei Berufsvormund:innen,
  • bei ehrenamtlichen Vormund:innen,
  • beim Jugendamt?

Antwort

Stand 31.01.2023:

 

Berufsvormünder:innen:

1

ehrenamtliche Vormünder*innen:

22

Amtsvormundschaften im Bereich Familienhilfen/JA:

18

 

Darüber hinaus sind aktuell 10 Verfahren in der Abklärung.


 

Frage 4

Wie viele minderjährige Geflüchtete warten derzeit auf die Aufnahme in eine Schule? Wie viele DaZ-Klassen mit wie vielen Schüler*innen gibt es derzeit? Sind die Kapazitäten ausreichend für die noch zu erwartende Anzahl von umA?

Im Falle, dass nicht alle schulpflichtigen Kinder und Jugendliche einen Schulplatz haben: Was unternimmt das Jugendamt, um das Recht auf Schule durchzusetzen?

 

Antwort

In der Hansestadt gibt es 5 Berufsbildende Schulen. An ihnen waren im November Schuljahr 2022/23 insgesamt 519 DaZ-Schüler:innen gemeldet. Davon wurden 161 Schüler:innen (62 weiblich) in 9 DaZ-Klassen beschult. Alle anderen sind in Regelklassen integriert.

 

In allen allgemeinbildenden Schulen wurden zum Halbjahreswechsel im Schuljahr 2022/23 835 DaZ-Schüler:innen unterrichtet. Hiervon besuchten 388 Schüler:innen (186 weiblich) Grundschulen in 29 Klassen, 353 Sch. (169 weiblich) Gemeinschaftsschulen in 22 Klassen und 94 Sch. (54 weiblich) Gymnasien in 6 Klassen.

 

Die Koordination der Aufnahme von DaZ-Schüler:innen erfolgt durch die Schulaufsicht. Es gibt keine Warteliste mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, die auf einen Schulplatz in beck warten.

 

Die Hansestadt Lübeck ist sowohl als Schulträger sowie als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe als auch im Rahmen des kommunalen Bildungsmanagements in einem engen Austausch mit der Schulaufsicht. Die weitere Entwicklung der Flucht- und Migrationsbewegungen ist nicht vorhersehbar. Auf Basis der guten Kooperation und bisher gesammelten Erfahrungen, werden alle Anstrengungen unternommen, um im Kontext aktueller Entwicklungen allen schulpflichtigen jungen Menschen den Schulbesuch zu ermöglichen und ihr Recht auf Bildung umzusetzen.

 

 

 

Frage 5

Auf Antrag der GAL wurde im Juni 2017 beschlossen, dass Jugend-Wohngemeinschaften geschaffen werden sollen, um unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten mit Erreichen der Volljährigkeit weiterhin eine Jugend gerechte Wohnmöglichkeit zu geben. Wie wurde dieser Beschluss bisher umgesetzt? Wie viele solcher Jugend-Wohngemeinschaften gibt es? Wie viele Jugendliche mussten seither trotz dieses Beschlusses in eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete ziehen?

 

Antwort

Jugendwohngemeinschaften im Rahmen der Jugendhilfe existieren bereits seit vielen Jahren. Zur Verselbständigung der jungen Menschen in stationären Maßnahmen halten die freien Träger der Jugendhilfe Angebote wie „Trägereigener Wohnraum“ bzw. „sonstigen betreute Wohnformen“ vor.

In diesem Setting werden die jungen Menschen befähigt, soziale, persönliche und lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und zu stärken. Auch die Entwicklung schulischer bzw. beruflicher Perspektiven findet Berücksichtigung.

r die Jungerwachsenen ist darüber hinaus die Unterstzung bei der Suche nach eigenem Wohnraum ein festes Ziel der Hilfeplanung.

 

Seit 2017 konnten diese Angebote um insgesamt 45 Plätze ausgebaut werden. Aktuell verfügt Lübeck über 82 Plätze, sowohl in Form von Einzelwohnungen als auch in 12 Wohngemeinschaften mit 2 bis 5 Plätzen.

 

Diese Angebote wurden in den letzten Jahren auch qualitativ durch zusätzliche Rufbereitschaft am Wochenende und über Nacht erweitert. Sie stehen sowohl für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen als auch für die übrigen jungen Menschen, die stationär untergebracht werden müssen, zur Verfügung.

 

Jugendliche werden bis zum Ende ihres individuellen Jugendhilfebedarfes betreut und versorgt, in der Regel über das 18. Lebensjahr hinaus.

Ein Wechsel von Jugendlichen (umA) in eine Gemeinschaftsunterkunft erfolgt nicht.

 

 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2023/11834   Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Anfrage
VO/2023/11834-01   Beantwortung der Anfrage des BM Antje Jansen (GAL) zur Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich