Vorlage - VO/2023/11798  

Betreff: DIE LINKE: Hilfsfonds für nicht selbstverschuldeten Energieschulden
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Martens, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.01.2023 
37. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
07.03.2023 
31. Sitzung des Ausschusses für Soziales. abgelehnt   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.03.2023 
39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Hilfsfonds für Menschen in Lübeck einzurichten, der bei nicht selbstverschuldeten Energieschulden greift.

 

Leistungsberechtigt sollen Menschen sein, die

- keinen Anspruch auf soziale Leistungen haben/nicht leistungsberechtigt sind

- die von Energiesperren bedroht sind

- denen auf Grund von Energieschulden eine Privatinsolvenz droht

- durch die Energieschulden von Wohnungsverlust bedroht sind 

- die gezwungen wären ihre Altersvorsorge aufzukündigen

 

2. Der Hilfsfonds soll 200.000 Euro betragen.

 

3. Der Hilfsfonds soll von den Beratungsstellen der sozialen Sicherung für besondere Lebenslagen verwaltet werden.

 

4. Sollte es eine Hilfsleistung von Land und Bund geben, die diesem Hilfsfonds entspricht, greift diese zu erst.

 

5. Die Leistung ist nicht rückzahlungspflichtig.

 

 


 


Begründung

erfolgt mündlich
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2023/11798   DIE LINKE: Hilfsfonds für nicht selbstverschuldeten Energieschulden   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion
VO/2023/11798-01   Empfehlung des Ausschusses für Soziales zum Überweisungsauftrag der Fraktion DIE LINKE: Hilfsfonds für nicht selbstverschuldeten Energieschulden   2.500 - Soziale Sicherung   Empfehlung eines Ausschusses