Vorlage - VO/2022/10980-05  

Betreff: Interfraktioneller Antrag: SPD-Fraktion und CDU-Fraktion: Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2022/10980
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in:Dr. Philipps, Thorsten
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.06.2022 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag E-Parkplätze 2022

Beschlussvorschlag

Vorrang für das Laden von e-Mobilen

 

Der Bürgermeister wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum mit Ladesäulen für E-Mobile wie folgt beschildert werden:

Zeichen 314 Parken + Zusatzzeichen EmoG + gemeinsames Zusatzzeichen Parkscheibe 2 Std. mit Zeitangabe 8-24

 


Begründung

Die Lübecker Bürgerschaft hat für den Bereich der Hansestadt Lübeck einen Klimanotstand festgestellt und den Bürgermeister beauftragt, die CO2-Emissionen in Lübeck drastisch zu senken. Viele Lübecker:innen beteiligen sich daran, indem sie vermehrt e-Mobile benutzen. Dies hat die Nachfrage nach öffentlichen Ladestationen erheblich erhöht. Dies gilt sowohl für die Anzahl solcher Ladestationen als auch für deren Verfügbarkeit. Die Benutzung der vor-handenen Ladestationen ist für e-Mobile stark eingeschränkt, da Parkplätze an Ladestationen aufgrund der derzeitigen Beschilderung (zugelassen sind auch Kfz ohne E-Kennzeichen; die ausschließliche Nutzung nur durch E-Fahrzeuge ist zeitlich stark eingeschränkt; die Park-scheibenregelung lässt kein vollständiges Laden der e-Mobile zu) auch durch andere Fahr-zeuge genutzt werden können. Zudem lässt die gegenwärtige Beschilderung auch das Parken von Elektrofahrzeugen zu, ohne dass diese elektrisch beladen werden. Vorrang soll jedoch das elektrische Laden von e-Mobilen haben.

Mit der vorgeschlagenen Beschilderung stünden die Parkplätze an Ladesäulen nur noch Kfz mit E-Kennzeichen zur Verfügung, allerdings nur für die Zeit von maximal 2 Stunden, um möglichst vielen e-Fahrzeugen ein weitgehendes Laden der Akkus zu ermöglichen. In der Zeit von 0 - 8 Uhr wäre die 2-Stunden-Parkscheibenregelung nicht wirksam.


 


Anlagen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag E-Parkplätze 2022 (54 KB)    
Stammbaum:
VO/2022/10980   Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Bericht öffentlich
VO/2022/10980-01   AM Pluschkell (SPD)& Lötsch (CDU): zu 5.2 : Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge hier: Vorrang für das Laden von e-Mobilen   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2022/10980-02   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: ÄA zu VO/2022/10980 Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2022/10980-03   AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): ÄA zu VO/2022/10980 Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2022/10980-04   AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ÄA zu VO/2022/10980 Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2022/10980-05   Interfraktioneller Antrag: SPD-Fraktion und CDU-Fraktion: Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2022/10980-06   AM Pluschkell (SPD) + Lötsch (CDU): Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2022/10980-07   Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: ÄA zu VO/2022/10980 Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (VO/2022/10980-02)   5.061 - Fachbereichs-Dienste   Empfehlung eines Ausschusses