Vorlage - VO/2022/10790-02  

Betreff: FDP: Ergänzungsantrag zu VO/2022/10790: Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 10 KiTaG)

Bestandserhebung 2021/22

Maßnahmenplanung 2022/23 ff.
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2022/10790
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.03.2022 
31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung
02.06.2022 
29. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Zur Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 10 KiTaG)

Bestandserhebung 2021/22 Maßnahmenplanung 2022/23 ff. werden folgende Ergänzungen beschlossen:

 

Zwei Krippengruppen und zwei Elementargruppen für unvorhergesehenen Bedarf (Träger N.N)

 

Diese Plätze werden über das Stadtgebiet verteilt, durch eine Vereinbarung mit Trägern freigehalten und bei Bedarf belegt. Damit können Bedarfe an verschiedenen Standorten gedeckt werden und es entfallen weitere Wege für die Familien. Die geplanten Gruppen werden stattdessen zur regulären Belegung an einen oder mehrere Träger vergeben.

 

 

 rzungen der Betreuungszeit in Kitas des städtischen Trägers:

 

Die Kürzungen der Betreuungszeiten beim städtischen Trägern werden zunächst nicht umgesetzt und mit einem Sperrvermerkt versehen, bis der von der Bürgerschaft angeforderte Bericht (VO 2022/108-28-01) vorliegt und entsprechende Beschlüsse gefasst worden sind. Sollte zukünftig alternativ keine Randzeitenbetreuung an einzelnen Kitastandorten erfolgen, ist nachzuweisen, dass hier kein Betreuungsbedarf von einzelnen Kindern besteht.

 

 

 

Ganztag an Schule

 

Es gibt bei Ganztagsbetreuungsangeboten "Ganztag an Schule" an einzelnen Standorten Wartelisten, so dass der Betreuungsbedarf von Kindern nicht erfüllt wird (Antwort VO (2021/ 10482)). Die Verwaltung wird daher beauftragt, bei den Trägern von Ganztag an Schule abzufragen, ob zu Beginn des Schuljahres Wartelisten bestanden oder zum nächsten Schuljahr absehbar werden und erfragt die Gründe warum eine Warteliste besteht. Auf dieser Basis werden dann Lösungen erarbeitet, wie ab dem Schuljahr 2022/23 allen Kindern ein Betreuungsangebot gemacht werden kann. Sollte dies nicht am Schulstandort möglich sind, werden standortnah ggf. weitere Betreuungsangebote geschaffen. Es stehen beispielsweise auch noch ca. 50 nicht an Träger vergebene Hortplätze zur Verfügung, mit denen notwendige Kapazitäten geschaffen werden könnten.

 

Die Verwaltung berichtet entsprechende Lösungsvorschläge für das kommende Schuljahr im Schulausschuss vor den Sommerferien.
 

 


 


Begründung


 

 

 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2022/10790   Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 10 KiTaG) Bestandserhebung 2021/22 Maßnahmenplanung 2022/23 ff.   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2022/10790-01   Ergänzungsantrag des AM Thomas Rathcke (FDP) zu VO/2022/10790: Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 10 KiTaG) Bestandserhebung 2021/22 Maßnahmenplanung 2022/23 ff.   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2022/10790-02   FDP: Ergänzungsantrag zu VO/2022/10790: Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 10 KiTaG) Bestandserhebung 2021/22 Maßnahmenplanung 2022/23 ff.   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion