Vorlage - VO/2022/10782-01  

Betreff: Fraktion FREIE WÄHLER & GAL Antrag zu SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2022/10782
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
25.02.2022 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
31.03.2022 
31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
19.05.2022 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1. beck erarbeitet unter Einbeziehung der Mitglieder des Vereins „Stadttauben Lübeck e.V.“ ein Konzept für ein „Stadttauben-Management“.

Dieses Konzept soll bis zur Haushaltssitzung 2022 inklusive der entstehenden Kosten vorliegen.

2. Die Kosten sind im Haushalt 2022 fortlaufend zu ordnen.
 


Begründung

In dem Antrag von SPD und CDU „Keine Fütterung von wildlebenden Tieren“ heißt es: „Der Bürgermeister wird gebeten,  r die Hansestadt Lübeck eine Satzung zu erlassen, die eine Fütterung von Möwen, Schwänen, Enten, Krähen, Wildtauben, Wildschweinen  chsen, und Waschbären untersagt. Dieses Verbot soll auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von den aufgeführten Tieren aufgenommen werden, umfassen. (…)“

Probleme gab es in jüngster Zeit mit ausgelegten Brotresten, die Wildschweine in bewohnte Gegenden und Gärten anlockten.

Zu dem in dem Antrag geforderten Verbot einer Fütterung von Wildtauben hat der Verein Stadttauben Lübeck e.V. alle Fraktionen der Bürgerschaft angeschrieben, und darauf hingewiesen, dass es in Lübeck kein Problem mit  Wildtauben (Ringeltauben, Türkentauben etc.) gibt. Wild lebende Stadttauben seien laut Gutachten u.a. von Dr. jur. Christian Arleth für die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung der Stadt Berlin am 29.10.2021 Nachfahren der Haus- und Brieftauben. „Als solche sind sie nicht allein in der Lage ausreichend artgerechtes Futter zu finden und sind auf den Menschen angewiesen. Die ständige Mangelversorgung führt bei den Stadttauben zu einem großen Nahrungsdruck, der dann ein aufdringliches Verhalten dem Menschen gegenüber verursachen kann.“ Und weiter heißt es, es werde berchtet, dass ein Fütterungsverbot diese Situation weiter verschlimmernrde. In dem oben genannten Gutachten wurde festgestellt, dass Städte, die ein Fütterungsverbot für Tauben durchsetzen, dazu verpflichtet sind, diese zu versorgen. 

Da es in der Tat immer wieder zu Kontroversen zwischen Tierschützer*innen und der Lübecker Verwaltung kam, z.B. bei Bemühungen Tauben aus Gebäuden fern zu halten, empfehlen wir dringend, in Lübeck endlich ein Konzept für ein Taubenmanagement einzuführen, wie es bereits in anderen Großstädten erfolgreich gelungen ist.

Bei der Erstellung eines Konzepts soll der Verein Stadttauben Lübeck e.V. einbezogen werden, da sie bereits mehrfach angeboten haben, mit ihren Kenntnissen und ehrenamtlichem Engagement zu einem tierschutzgerechten Umgang mit Stadttauben durch kontrollierte Fortpflanzung und gezielte Fütterung beizutragen.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2022/10782   SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2022/10782-01   Fraktion FREIE WÄHLER & GAL Antrag zu SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2022/10782-02   AM Rüdiger Hinrichs (Freie Wähler), Antrag zu SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2022/10782-03   AM Hans-Jürgen Martens (DIE LINKE) zu VO/2022/10782 SPD+CDU: Keine Fütterung von wildlebenden Tieren   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2022/10782-04   Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zu dem Antrag von SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren   3.031 - Fachbereichs-Dienste   Empfehlung eines Ausschusses