Vorlage - VO/2022/10782  

Betreff: SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Otte, Christine   
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.01.2022 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
15.02.2022    Fällt aus !!! Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung      
24.02.2022 
24. (Sonder-) Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.03.2022 
31. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
19.05.2022 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird gebeten, r die Hansestadt Lübeck eine Satzung zu erlassen, die eine tterung von Möwen, Schwänen, Enten, Krähen, Wildtauben, Wildschweinen,chsen und Waschbären untersagt. Dieses Verbot soll auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von den aufgeführten Tieren aufgenommen werden, umfassen.

Dabei kann sich an Regelungen der Landeshauptstadt Kiel orientiert werden. Der Lübecker Bürgerschaft ist zu ihrer nächsten Sitzung ein entsprechender Satzungsentwurf entgegen zu bringen.
 


Begründung

 

Immer wieder kommt es durch die unsachgemäße Fütterung von den o.a. Tieren zu einem Gefährdungspotential für Mensch und Tier. Deshalb ist es in immer mehr Orten, vorzugsweise auch stenstädten, durch Verordnungen untersagt, z.B. Tauben und Wasservögel zu füttern. Letztlich geht es dabei um die Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Das Füttern der Möwen, Tauben und Krähen führt zu erheblichen Belästigungen, da die Tiere auf diese Weise die natürliche Scheu und Distanz verlieren und an die Futterstellen und das Füttern gewöhnt werden. Die Vögel werden bei enttäuschter Futtererwartung zunehmend aggressiv und attackieren gelegentlich auch Personen, die Speisen verzehren.

 

Zudem plündern die Tiere öffentliche Abfallbehälter in z.B. Parkanlagen und zur Abholung bereitgestellte Gelbe Säcke. Der dadurch verursachte Lärm, die Verunreinigungen sowie die Beschädigungen von Bauwerken und Denkmälern durch Vogelkot, sind zunehmend Ärgernisse für die Allgemeinheit. Weiterhin soll die Satzung auch ein Verbot der Fütterung von Waschbären, Wildschweinen, Füchsen, Mardern und anderen wildlebenden Tieren beinhalten.

 

Die aufgeführten Tiere finden in den naturbelassenen Gebieten in und um Lübeck genug Futter. Die Fütterung stellt daher eine falsch verstandene Tierliebe dar, die Probleme schafft bzw. vergrößert. Das oftmals nicht tiergerechte Füttern (z.B. mit Brötchen, Eis-waffeln, Pommes) ist zudem für die Tiere gesundheitsschädlich.


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2022/10782   SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2022/10782-01   Fraktion FREIE WÄHLER & GAL Antrag zu SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2022/10782-02   AM Rüdiger Hinrichs (Freie Wähler), Antrag zu SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2022/10782-03   AM Hans-Jürgen Martens (DIE LINKE) zu VO/2022/10782 SPD+CDU: Keine Fütterung von wildlebenden Tieren   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2022/10782-04   Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zu dem Antrag von SPD+CDU:Keine Fütterung von wildlebenden Tieren   3.031 - Fachbereichs-Dienste   Empfehlung eines Ausschusses