Vorlage - VO/2021/10674-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Auswirkungen der jahrzehntelangen, nicht kostendeckenden Mietzahlungen der SIE
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2021/10674
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Sinner, Katrin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
08.02.2022 
60. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth im Hauptausschuss am 23.11.2021 zum Thema Auswirkungen der jahrzehntelangen, nicht kostendeckenden Mietzahlungen der SIE (VO/2021/10674)


 


Begründung

 

Vorbemerkung:

Zwischen der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital und der Hansestadt Lübeck Bereich

Senior:inneneinrichtungen sowie zwischen der Stiftung Vereinigte Testamente und den

Senior:inneneinrichtungen waren bis zum Systemwechsel 01.01.2020 Mietverträge vereinbart, nach denen die Stiftungen eine Ausgabenmiete von den Senior:inneneinrichtungen erhielten. Zum 01.01.2020 wurden zwischen den Parteien neue Mietverträge geschlossen. Die Mieten berechnen sich jetzt als Kostenmiete analog der II. Berechnungsverordnung.

 

Frage1:

r die von den SIE gemieteten Gebäude der Stiftung VT hat das GMHL eine Schätzung für die Höhe der notwendigen Investitionen zum Erhalt von Verkehrssicherheit und Brandschutz wegen der jahrzehntelang zu geringen Erhaltungsinvestitionen durchgeführt (insg. 6,9 Mio. €). Wurden die notwendigen Investitionen zur Erhaltung von Verkehrssicherheit und Brandschutz in den von den SIE gemieteten Gebäuden der Stiftung HGH ebenfalls erhoben?

 

a)      Wenn ja, wie hoch sind sie und warum wurden sie der Bürgerschaft nicht mitgeteilt?

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

 

a)      Eine Mitteilung über die Situation des APH im HGH im Zusammenhang mit der Situation der VT-Heime erfolgte nicht, da sich der Bericht (VO/2021/10195) nur auf die im städtischen Haushalt eingeworbenen Haushaltsmittel für eine etwaige Entschädigungszahlung der vier Pflegeheimstandorte an die Stiftung VT bezog.

Die Stiftung hat aber seit 2019 in allen Vorberichten zum Haushalt der Stiftung HGH explizit auf diese Situation hingewiesen. Ein Bericht an die Bürgerschaft zur Situation des APH im HGH ist geplant, wenn belastbare Zahlen für eine Entscheidungsfindung vorliegen.

Die Stiftung HGH vermietet lediglich ein Alten- und Pflegeheim an die SIE. Dabei handelt es sich um das APH im Gebäude Heiligen-Geist-Hospital. Hier wurden in den letzten Jahrzehnten alle Erhaltungsinvestitionen und Maßnahmen des Brandschutzes erbracht. Es gab bis zur letzten Brandverhütungsschau der Feuerwehr im Frühjahr 2019 keinerlei Beanstandungen der Feuerwehr im Hinblick auf den Brandschutz im Gebäude HGH.

Das Ergebnis dieser Brandverhütungsschau führte zu Sofortmaßnahmen in Sachen Brandschutz und zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes. Die Zahlen für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes werden jetzt im II. Quartal 2022 erwartet.

 

b)      Entfällt.

 

 

Frage 2:

In der Antwort der Verwaltung vom 08.09.2021 wurde die angefragte Höhe des finanziellen Schadens der Stiftungen VT und HGH durch die zu geringe Miete der SIE nicht beziffert, da hierdurch nach Ansicht der Verwaltung kein Schaden verursacht wurde. Darum: Wie viel geringer waren die Einnahmen der Stiftungen VT und HGH in den o.a. Zeiträumen durch die gezahlten Ausgaben- anstatt der heute gezahlten Kostenmiete?

 

Wir haben nachstehend gegenübergestellt, wie sich bei den Stiftungen VT und HGH zum Jahreswechsel 2019/2020 die Mietzahlungen der SIE an die Stiftungen als Ausgabenmiete bzw. Kostenmiete analog der II. Verrechnungsordnung verändert haben.

 

 

 

VT- user:

 

Miete gem. Vertrag bis zum 31.12.2019

Miete NEU analog II. BVO seit 01.01.2020

Differenz

963.086,44

1.307.800,00

344.713,56

 

 

APH HGH:

 

Miete gem. Vertrag bis zum 31.12.2019

Miete NEU analog II. BVO seit 01.01.2020

Differenz

317.508,48

562.700,00

245.191,52

 


 

 

 

Frage 3:

In der o.a. Anfrage wurde nach dem Nettovermögen der Stiftung VT zum Beginn des Mietverhältnisses am 01.04.1980 gefragt. Als Antwort wurde am 08.09.2021 jedoch der (deutlich geringere) Rücklagenbestand angegeben. Darum: Wie hoch war das Nettovermögen der Stiftungen VT und HGH am 31.12.1979?

 

Nettovermögen der Stiftung HGH:

 

31.12.1979: 10.507.194 DM, entspricht 5.372.243 EURO

 

Nettovermögen der Stiftung VT:

 

31.12.1979:  7.591.528 DM, entspricht  3.881.487 EURO

 


 


Anlagen

 

./.
 

Stammbaum:
VO/2021/10674   AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Auswirkungen der jahrzehntelangen, nicht kostendeckenden Mietzahlungen der SIE   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2021/10674-01   Antwort auf Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Auswirkungen der jahrzehntelangen, nicht kostendeckenden Mietzahlungen der SIE   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Antwort auf Anfrage öffentlich