Vorlage - VO/2021/10386  

Betreff: Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. § 16 GO: Umgang mit Tauben in der Stadt, Umgang mit gemeldeten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
26.08.2021 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
30.09.2021 
Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
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Beschlussvorschlag

Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres wurde in den sog. Sozialen Medien der Umgang mit Stadttauben in leerstehenden Gebäuden von Tierschützer*innen kritisiert und durch Fotos dokumentiert, dass Tiere eingesperrt waren und z.T. verendet sind.

 

Mitte Juni 2021 ging es um ein Gebäude einer Lübecker Firma, in dem über Jahre wilde Tauben lebten und brüteten. Lt. Berichten hatten die Tauben über mehrere kleine, kaputte Fensterscheiben Ein- und Ausgang. Am 16. Juni wurde bemerkt, dass die Firma die Fenster verbarrikadiert hatte. Jedoch waren immer noch ausgewachsene Tauben in dem Gebäude, die nun nicht mehr herauskamen. Einer Tierschützerin wurde von der Firma zur Auskunft gegeben, die Tauben würden am Folgetag (Donnerstag, 17.6.) hinausgelassen und es seien keine Küken oder Nester in dem Gebäude.

Die Tierschützerin informierte das Veterinäramt. Die zuständige Mitarbeiterin teilte ihr mit, am übernächsten Tag (Freitag, 18.6.) einen Termin mit der Firma zu haben.

 

Tierschützer sahen, obwohl die Firma zugesagt hatte, die Tauben am Morgen frei zu lassen, am frühen Abend des 17.6. noch lebende Tiere hinter den Schreiben, fotografierten diese und versuchten vergeblich, das Veterinäramt zu informieren. Schließlich kam es zu einem Polizeieinsatz, woraufhin die Fenster wieder geöffnet wurden, um die Tiere hinauszulassen.

Die Fenster blieben daraufhin über sechs Tage geöffnet, so dass Tauben ein- und ausfliegen konnten und ihre Nester, die es offensichtlich doch gab, weiter bebrüteten.

 

Am Dienstag, 22.6. waren die Fenster erneut von innen verschlossen. Von außen war deutlich zu sehen, dass sich Tauben im Inneren befanden.

Ein Tier verklemmte sich zwischen Scheibe und Brett und schaffte es nicht, sich durch heftiges Flügelschlagen zu befreien, so dass ein Feuerwehreinsatz nötig wurde, um die Taube zu befreien. Während dieser Aktion konnte der Feuerwehrmann in das Innere des Gebäudes sehen und entdeckte einige tote Tauben.

 

mtliche Vorkommnisse wurden von Tierschützer*innen an die Amtstierärztin gemeldet und durch Fotos dokumentiert. Am Morgen nach dem Feuerwehreinsatz waren die Fenster wieder von innen verschlossen - immer noch befanden sich Tauben im Gebäude.

Von der Amtstierärztin erhielt eine Tierschützerin die Information, dass das Verriegeln des Gebäudes mit ihr abgestimmt sei und die Tauben für 3-4 Wochen eingesperrt blieben, etwas zu trinken und zu fressen bekämen und nach und nach hinausgetrieben würden, sobald die Küken großgezogen wären.

 

Fragen:
 

1. Gibt es ein planmäßiges Vorgehen vonseiten des Veterinäramtes, wenn gemeldet wird, dass Tauben in Gebäuden eingesperrt werden?

Wenn ja, wie wird bei solchen Meldungen vorgegangen und wie schnell kann reagiert werden?

2. Wie und in welchen zeitlichen Abständen wird kontrolliert, ob Auflagen vonseiten des Veterinäramtes eingehalten werden?

3. Wie wurde in dem o.g. konkreten Fall mit der Anzeige wg. Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bei der Polizei und der Dienstaufsichtsbeschwerde umgegangen?

4. Warum hieß es zuerst, es gäbe in dem Gebäude keine Gelege oder Küken, um dann aber doch die Tiere für 3-4 Wochen eingesperrt zu lassen, damit sie ihre Küken aufziehen konnten. Eine Taube brütet ca. 16 Tage.

5. re es - verglichen mit dem immer wiederkehrenden Aufwand, der betrieben wird, nicht besser, ein Stadttaubenmanagement einzuführen, um gemeinsam mit ehrenamtlichen Helfer*innen die Fortpflanzung von Tauben zu begrenzen und zu kontrollieren?
 


Begründung


 

 

 


Anlagen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich image0 (217 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich image1 (200 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich image2 (182 KB)    
Stammbaum:
VO/2021/10386   Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. § 16 GO: Umgang mit Tauben in der Stadt, Umgang mit gemeldeten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Anfrage
VO/2021/10386-01   Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. § 16 GO: Umgang mit Tauben in der Stadt, Umgang mit gemeldeten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Antwort auf Anfrage öffentlich