Vorlage - VO/2021/10386-01  

Betreff: Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. § 16 GO: Umgang mit Tauben in der Stadt, Umgang mit gemeldeten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2021/10386
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Möller, Mandy
Beratungsfolge:
Senat zur Kenntnisnahme
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
30.09.2021 
Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort auf die Anfrage von BM  Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. § 16 GO: betr. Umgang mit Tauben in der Stadt/ Umgang mit gemeldeten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
 


Begründung

Im Jahr 2021 ist der Veterinärabteilung nur dieser Fall bekannt geworden. Dieselbe Firma war allerdings bereits ein Jahr zuvor unberechtigterweise in die Kritik von Taubenschützerinnen geraten. In beiden Fällen wurde mit Unterstellungen und Spekulationen gearbeitet, die sich objektiv nicht verifizieren ließen.
Auch die vorliegende Darstellung ist teilweise unrichtig. So ist es z.B. nicht korrekt, dass Tauben verendet sind, weil sie im Zuge der Vergrämungsaktion eingesperrt wurden. Die im Geude tot aufgefundenen Tiere waren bereits mumifiziert und somit bereits mehrere Wochen zuvor verendet.

 

1. Gibt es ein planmäßiges Vorgehen vonseiten des Veterinäramtes, wenn gemeldet wird, dass Tauben in Gebäuden eingesperrt werden?

Wenn ja, wie wird bei solchen Meldungen vorgegangen und wie schnell kann reagiert werden?

Jeder Tierschutzmeldung geht die Veterinärabteilung unverzüglich nach.
Im vorliegenden Fall wurde die Örtlichkeit am Tage nach der ersten Beschwerde aufgesucht.
Der Mitarbeiter der betroffenen Firma verhielt sich dabei sehr kooperativ und bekundete sein großes Interesse, die Vertreibung der Tiere aus dem Gebäude tierschutzgerecht zu lösen.
Die zu treffenden Maßnahmen wurden abgesprochen.

 

2. Wie und in welchen zeitlichen Abständen wird kontrolliert, ob Auflagen vonseiten des Veterinäramtes eingehalten werden?

Zeitintervall und Anzahl der Nachkontrollen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.

In diesem Fall gab es mehrere Überprüfungen vor Ort (4) und dazu mindestens wöchentliche telefonische sowie Email-Kontakte.

Zu den Vor-Ort- Kontrollen in diesem Fall ist anzumerken, dass der Zugang zum Gebäude und die örtlichen Gegebenheiten im mindestens 200 qm großen Gebäudeteil, sehr komplex und schwierig waren. Z.B. konnte das Gebäude ausschließlich über ein Dach und weiterhin durch ein Fenster betreten werden. Dabei haben wir die persönlich zumutbaren Grenzen mehrfach weit überschritten und Eigensicherheitsmaßnahmen hintenangestellt.

 

3. Wie wurde in dem o.g. konkreten Fall mit der Anzeige wg. Verst gegen das Tierschutzgesetz bei der Polizei und der Dienstaufsichtsbeschwerde umgegangen?

r die Abarbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden gibt es bei der Hansestadt Lübeck einen geregelten Ablauf über die Bürgermeisterkanzlei, der auch hier entsprechend eingehalten wurde.

Die Polizei hat die gewünschten Auskünfte erhalten.

 

4. Warum hieß es zuerst, es gäbe in dem Gebäude keine Gelege oder Küken, um dann aber doch die Tiere für 3-4 Wochen eingesperrt zu lassen, damit sie ihre Küken aufziehen konnten. Eine Taube brütet ca. 16 Tage.

Zunächst haben wir aufgrund der Strukturierung des Gebäudes keine Gelege festgestellt. Im Laufe der Zeit wurden Küken nicht gesehen, sondern gehört. Daraufhin wurden die Maßnahmen entsprechend angepasst. 

 

5. Wäre es - verglichen mit dem immer wiederkehrenden Aufwand, der betrieben wird, nicht besser, ein Stadttaubenmanagement einzuführen, um gemeinsam mit ehrenamtlichen Helfer*innen die Fortpflanzung von Tauben zu begrenzen und zu kontrollieren?

Auch sogenannte Taubenhäuser hätten diesen Fall nicht verhindert.


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2021/10386   Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. § 16 GO: Umgang mit Tauben in der Stadt, Umgang mit gemeldeten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Anfrage
VO/2021/10386-01   Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. § 16 GO: Umgang mit Tauben in der Stadt, Umgang mit gemeldeten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Antwort auf Anfrage öffentlich