Vorlage - VO/2021/10273-01  

Betreff: Antwort zur Anfrage BM Antje Jansen (GAL) gem. §16 GO: Fehlende Verkehrssicherung in Schulen und Kitas im 3. Schul- und Kitajahr der Pandemie: Haftungsfragen an die Lübecker Verwaltung/den Bürgermeister
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2021/10273
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in:Dr. Friedemann, Hans-Joachim
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
26.08.2021 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1) Sieht der Bürgermeister die Verkehrssicherung in Schulen und Kitas durch fehlende Luftfilter gefährdet und sieht er die Frage der Haftung für Folgeschäden?

2) Plant die Lübecker Verwaltung, einen Hilfsfonds für Folgeschäden einzurichten?

 


Begründung

zu (1)

Grundsätzlich wird die Auffassung vertreten, dass im Rahmen der bestehenden und zulässigen Möglichkeiten alles unternommen werden sollte, was dazu beiträgt, die Schulen im nahen Herbst durchgängig im Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen fahren zu können und gleichzeitig dem Schutz aller Beteiligten Rechnung zu tragen.

 

Ziel ist es, eine gemeinsam abgestimmte Haltung zur Lufthygiene in den Lübecker Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für das neue Schul- bzw. Kindergartenjahr mit der Bürgerschaft zu formulieren.

 

Juristische Einschätzung der Anfrage:

Etwaige Entschädigungs- bzw. Haftungsansprüche regelt das Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung § 56 IfSG Entschädigung (Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 16.7.2021 I 2947). Die Abklärung des Anspruchs fällt in eine juristische Einzelfallprüfung hinsichtlich der vorliegenden Voraussetzungen in besonderen Fällen. Eine Verkehrssicherungsgarantie des Schulbetriebs, etwa durch den Einbau von einfachen Zu- / Abluftsystemen bzw. das Aufstellen mobiler Luftfilter in allen Bildungseinrichtungen, ist eindeutig nicht angezeigt. Juristisch wird die Auffassung vertreten, dass die Unterrichtsräume, in denen technische Lüftungsunterstützung wirkungsvoll zum Einsatz kommen muss, exakt bestimmt gehören. Zum Beispiel durch eine Messinfrastruktur. Aus dieser rechtlichen Einschätzung heraus wird der Bürgerschaft die Empfehlung gegeben zum jetzigen Zeitpunkt keinen Fonds für Haftungsansprüche bereit zu stellen.

Die Situation der Lufthygiene in den Räumen der Bildungseinrichtungen in der HL stellt sich aus Sicht der Verwaltung wie folgt dar: Die HL verfügt - wahrscheinlich bundesweit einmalig, über eine CO2 Messinfrastruktur in Klassenräumen. Mit diesem System kann die Raumluftqualität in Unterrichtsräumen kontrolliert und sichtbar gemacht werden. Ggf. lassen sich daraus Gegenmaßnahmen planen. Neben dem CO2-Gehalt erfassen die Sensoren die Temperatur sowie die Luftfeuchtigkeit und speichern die Messwerte ab. Insbesondere Kohlendioxid gilt als Indikator für die Raumluftqualität.

Zusätzlich wird den Hinweisen von Kindern, Jugendlichen, Lehrkräften und Schulleitungen zur Luftqualität nachgegangen. 

 

Zu den Ergebnissen und ihrer Bewertung:

Regelmäßiges Stoßften nach dem Lüftungskonzept des Umweltbundesamts (Stellungnahme vom 9.7.2021), das an den Schulen und den Kitas gilt, über weit geöffnete Fenster, ist das Maß aller Dinge in der Lufthygiene. An 64 von 65 Schulstandorten liegen ausschließlich Klassenräume vor, in denen durch regelmäßiges Lüften für gute Luft gesorgt werden kann (Räume der Kategorie 1 nach Umweltbundesamt).

ftungsmöglichkeiten in sonstigen Aufenthaltsräumen (Fachräume, Mensen, Bibliotheken):

Mit nachfolgenden Ausnahmen weisen alle sonstigen Aufenthaltsräume eine Zuordnung in die Kategorie 1 nach Umweltbundesamt auf:

  • Katharineum:                 3 Räume
  • Johanneum:                   7 Räume
  • Grönauer Baum:             3 Räume
  • Geschw.-Prenski:            9 Räume

 

Über eine vollumfängliche Ausstattung der Klassenräume mit CO2-Sensoren sowie eine installierte „Meldekette“ über die Bereiche UNV und Gesundheitsamt ist organisatorisch für

  • eine fachliche Bewertung von auffälligen Messwerten zur Lufthygiene gesorgt und
  • werden Hinweise zum Gesundheitsschutz an Schulleitungen und Schulträger kommuniziert

An den wenigen der 65 Standorte in Schulen der Hansestadt Lübeck, an denen es in Aufenthalts- bzw. Klassenräumen Einschränkungen hinsichtlich der Fensterlüftung gibt, arbeitet das GMHL bereits an der schnellstmöglichen Lösung. Für Räume dieser Schulen nach der Kategorie 2 des Umweltbundesamtes kann auch eine technische Lüftungsunterstützung entweder durch einfache Zu- Abluft- Anlagen bzw. durch mobile Luftreiniger Sinn machen.

In Anlehnung an die genannten Fachexpertisen und empfehlungen wird die Lufthygiene unter Pandemiebedingungen auch in den Kitas beobachtet und ggf. Maßnahmen getroffen. Während 2 Einrichtungen bereits im Rahmen des Projekts „Smart-Kita“ mit Messtechnik ausgestattet sind, sollen weitere kurzfristig bestückt werden. Im Detail ist zu den städtischen Kitas bekannt: In die Kategorie 2 fallen 2 Aufenthaltsräume. Alle anderen Räume gehören in Kategorie 1 nach Umweltbundesamt.

Angesichts des vorgestellten, sehr positiven Prüfergebnisses zur Lufthygiene in nahezu allen 2.200 Unterrichtsräumen der 65 Schulen in der HL, rechnet der Bereich Schule und Sport mit einer Anzahl von maximal 20 30 Luftreinigern, die beschafft worden sind und auch eingebaut werden. Wenn es Räume an beruflichen Schulen gibt, die nach dem Bundesprogramm und der Landesunterstützung nicht förderfähig sind, auch wenn sie in Kategorie 2 des Umweltbundesamtes fallen, wird auch dort technische Lüftungsunterstützung eingesetzt, wenn die Messergebnisse und andere Prüfschritte dies nahelegen. Zu einer Beschaffung mobiler Luftreiniger für alle Klassenräume der HL kann der Bürgerschaft angesichts der Faktenlage zur Wirksamkeit keine Empfehlung gegeben werden, da dies weder sinnvoll, noch angemessen wäre und die Geräte ohnehin nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

 

Anmerkung:

Die Analyse der Lufthygiene erfolgte unter Beachtung landes- und bundesweiter Empfehlungen sowie Fachexpertisen (z.B. Kommission Innenraumlufthygiene, Umweltbundesamt) und der Corona-Schulinformation des Bildungsministeriums vom 20.07.2021.

1. 

 

Zu (2)

Siehe unter der Antwort zu Frage (1) im Abschnitt rechtliche Einschätzung der Anfrage.


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2021/10273   BM Antje Jansen (GAL) Anfrage gem. §16 GO: Fehlende Verkehrssicherung in Schulen und Kitas im 3. Schul- und Kitajahr der Pandemie: Haftungsfragen an die Lübecker Verwaltung/den Bürgermeister   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Anfrage
VO/2021/10273-01   Antwort zur Anfrage BM Antje Jansen (GAL) gem. §16 GO: Fehlende Verkehrssicherung in Schulen und Kitas im 3. Schul- und Kitajahr der Pandemie: Haftungsfragen an die Lübecker Verwaltung/den Bürgermeister   4.401 - Schule und Sport   Antwort auf Anfrage öffentlich