Vorlage - VO/2021/10273  

Betreff: BM Antje Jansen (GAL) Anfrage gem. §16 GO: Fehlende Verkehrssicherung in Schulen und Kitas im 3. Schul- und Kitajahr der Pandemie: Haftungsfragen an die Lübecker Verwaltung/den Bürgermeister
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
26.08.2021 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

  1. Richten Eltern im Namen ihrer minderjährigen Kinder, volljährige Schüler*innen, Haushaltsangehörige von Kitakindern/Schüler*innen und Krankenkassen ihre Schadensersatz,- Schmerzensgeld-, Krankenkostenübernahme-, Verdienstausfallklagen an die Stadt Lübeck als zuständigen Schulträger und in Bezug auf die Kitas als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, wenn sich die bekannten Corona-Risiken aufgrund der unzureichenden Verkehrssicherung in Schule und Kita durch fehlende Luftfilter im nun kommenden 3. Corona-Schul-/Kitajahr realisieren? Wenn nein:

Haftet/kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die o.g. Kosten auf?

  1. Plant die Lübecker Verwaltung einen Hilfsfonds oder Ähnliches, um die drohenden hohen Kosten, die sich aus den o.g. Klagerisiken ergeben, einzurichten? Wenn  nein:

Plant die Stadt Lübeck ihrerseits Land und Bund in die Haftung zu nehmen, wenn o.g. mögliche Klagen im Sinne der potentiellen Kläger*innen entschieden werden, da die Kommune ggf. nicht ausreichend finanzielle Mittel von Land und Bund erhalten hat/haben wird, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen?


 


Begründung

Wissenschaftlicher Konsens ist, dass Luftfilter (mobile und stationäre) die Aerosolbelastung nachhaltig in Klassen- und Kitaräumen reduzieren und daher eine effektive und zielführende ergänzende Maßnahme für den notwendigen Gesundheitsschutz für ungeimpfte Kinder und ihre Angehörigen in Schule und Kitas in der Pandemien sind (Vgl. z.B. Studie Bundesuniversit München vom 16.02.2021: https://t1p.de/v1yr, Umweltbundesamt 09.07.2021, vgl. https://t1p.de/xguy). Somit können Luftfilter Präsenzbetreuung und -beschulung in der Pandemie ermöglichen und eine erneute monatelange Schul- und Kitaschließung mit damit verbundenen Nachteilen für die Kinder und ihre Familienangehörigen verhindern oder mindestens reduzieren (Bildungsdefizite/Bildungschancenungleichheit, Kindesmisshandlungen, sexueller Missbrauch, häusliche Gewalt, Wegfall von Arbeitseinkommen durch Übernahme von Betreuungs- und Beschulungsaufgaben durch berufstätige Eltern etc. ).

 

In Lübeck gibt es zahlreiche Klassen- und Kitaräume, die nicht quer gelüftet werden können, so dass die von der Verwaltung bis Mai 2021 installierten CO2-Melder keine ausreichende Verkehrssicherung darstellen, um die Aerosolbelastung ausreichend in Kitas- und Schulen zur Vermeidung von Corona-Infektionen über ein durch die Geräte angemeldetes Lüften reduzieren zu können.

 

Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Bildung in einer Kindertageseinrichtung und Schüler*innen eine Schulplicht, darüber auch ein Bildungsrecht, das auch in einer Pandemie nicht über Jahre hinweg (2021/22: 3. Pandemieschul/-kitajahr) durch Kita- und Schulschließungen aufgrund unzureichender Verkehrssicherungen durch die Stadt Lübeck (Schulamt und Lübeck als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe)  in den Schulen und Kitas außer Kraft gesetzt werden kann.

 

Impfungen für Kinder unter 12 Jahren sind weiterhin nicht möglich und werden für die Altersgruppe 12-17 ebenfalls von der STIKO basierend auf wissenschaftlichen Grundlagen nicht empfohlen, vgl. hierzu auch https://t1p.de/o2pz).

 

Im Gegensatz zu den Schulen und Kitas stufte die Lübecker Verwaltung die Anschaffung von Luftfilter für den Bürgerschaftssaal im Rathaus Lübeck als notwendig ein (Einbau erfolgte bereits), obwohl dort Menschen (Verwaltungsmitarbeitende/ehrenamtliche Kommunalpolitik) nur an einzelnen Tagen für begrenzte Zeiträume tagen werden, die im Gegensatz zu den Kindern alle ein Impfangebot erhalten haben, nicht täglich über viele Stunden dort sitzen müssen und voraussichtlich nach der kommunalpolitischen Sommerpause 2021 im August auch alle geimpft sein werden. D.h. die Wichtigkeit und Bedeutung der Luftfilter für den Gesundheitsschutz bei Präsenzveranstaltungen in der Pandemie in Räumen sogar, wenn die dort tagenden Menschen geimpft sind - ist der Lübecker Verwaltung bekannt.

 

Trotz dieser geschilderten Fakten lehnt die Lübecker Verwaltung die Anschaffung mobiler und/oder stationärer Luftfilter als ergänzende Pandemieschutzmaßnahmen auch nach 16 Monaten Pandemie weiterhin ab, hat nach unserem Kenntnisstand gemäß Aussagen des Bürgermeisters in den sozialen Medien (vgl. Facebook 09.07.2021: https://t1p.de/0zyp) weder recherchiert, bis wann die notwendigen zertifizierten mobilen und/oder stationären Luftfilter beschafft werden können, noch welche exakten Summen für den kommunalen Haushalt sowie welche baulichen Zeitpläne damit verbunden wären.

 

Da die Stadt Lübeck/Lübecker Verwaltung mit ihrer dauerhaften Ablehnung stationärer und mobiler Luftfilter ihrer Verkehrssicherungspflicht in den Kitas und Schulen nach 16 Monaten Pandemie wissentlich nicht nachkommt, obwohl sie dies mittlerweile könnte und um die Relevanz der Luftfilter zum Gesundheitsschutz in geschlossenen Räumen weiß, somit Corona-Infektionen, Quarantäne und ggf. Long-Covid-Folgen bei Kindern und ihren Haushaltsangehörigen sowie Einkommensminderungen berufstätiger Eltern betreuungspflichtiger Kinder  im kommenden Herbst mindestens billigend in Kauf nimmt, unsere oben genannten Fragen mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung zur kommenden Bürgerschaft im September 2021 (zeitnah, da das neue Schul- und Kitajahr 2021/22 bereits im August 2021 beginnt).
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2021/10273   BM Antje Jansen (GAL) Anfrage gem. §16 GO: Fehlende Verkehrssicherung in Schulen und Kitas im 3. Schul- und Kitajahr der Pandemie: Haftungsfragen an die Lübecker Verwaltung/den Bürgermeister   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Anfrage
VO/2021/10273-01   Antwort zur Anfrage BM Antje Jansen (GAL) gem. §16 GO: Fehlende Verkehrssicherung in Schulen und Kitas im 3. Schul- und Kitajahr der Pandemie: Haftungsfragen an die Lübecker Verwaltung/den Bürgermeister   4.401 - Schule und Sport   Antwort auf Anfrage öffentlich